Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.144
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Auch in diesem Fall konnte im Jahr 2012 eine Einigung zwischen der Stadt Innsbruck
und der ISD erzielt werden, und wurde daher
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen.
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Da die ISD als reine Betriebsgesellschaft gegründet worden ist, befinden sich die von
ihr genutzten Liegenschaften bzw. Objekte nicht in ihrem Eigentum, sondern werden
von Dritten (überwiegend IIG & Co KG) angemietet. Die Kontrollabteilung erwähnte
das Thema „Miet- und Übergabeverträge“ bereits in ihrem Bericht, Zl. KA-16/2005,
vom 01.03.2006 über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2004 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, wobei seinerzeit eine detaillierte Prüfung der Mietzinsvorschreibungen nicht durchgeführt worden war. Damals
stellte die Kontrollabteilung unter anderem dar, dass dem AR in der Sitzung vom
07.07.2004 eine Liste von insgesamt 19 bereits mit den Vorgängerorganisationen
(ISF, SGS, Verein „Wohnungslosenhilfe Innsbruck-WOHINN“) bestandenen Mietverhältnissen zur Kenntnis gebracht worden war, in welche die ISG gegenüber der Generalvermieterin IIG & Co KG letztlich eingetreten ist. Festgehalten wurde weiters,
dass betreffend diesen Vertragseintritt der ISD in weiterer Folge keine schriftliche
Regelung erfolgt ist und beide Seiten diesbezüglich offenbar von konkludenten Vertragsverhältnissen ausgingen. Auf die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung,
das System der Mietverträge in Schriftform zu vervollständigen, teilte die ISD im
Rahmen ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme mit, dass es auch dem Willen der
ISD entspräche – wo nicht vorhanden – auf schriftliche Mietvereinbarungen umzustellen bzw. diese zu vervollständigen. Gleichzeitig wies die ISD darauf hin, dass die entsprechenden Vereinbarungen üblicherweise vom Vermieter verfasst werden und die
ISD die diesbezüglichen Vorschläge der IIG & Co KG erwarten würde.
Zu der im Jahr 2010 durchgeführten Prüfung stellte die Kontrollabteilung erneut fest,
dass für die Objekte Wohn- und Pflegeheim Reichenau, Alexihaus, Herberge, Sozialzentrum Dreiheiligen, Kinderzentrum Pechegarten, Kinderzentrum Mariahilf und Sozialzentrum Mühlau keine schriftlichen Mietvereinbarungen bestanden. Die Kontrollabteilung empfahl, in Anknüpfung an ihre ausgesprochene Empfehlung bzw. die
dazu von der ISD abgegebene Stellungnahme aus dem Jahr 2006, bei der IIG & Co
KG den Abschluss von schriftlichen Miet(eintritts)vereinbarungen für die angeführten
Objekte zu reklamieren. Im Anhörungsverfahren nahm die ISD die Empfehlung der
Kontrollabteilung zur Kenntnis und sagte zu, den Wunsch nach Abschluss von schriftlichen Mietvereinbarungen wieder bei der IIG & Co KG vorzubringen. Im Zuge der
Follow up – Einschau 2010 informierte die ISD darüber, dass die Empfehlung der
Kontrollabteilung mit Schreiben vom 15.11.2010 an die IIG & Co KG herangetragen
worden sei, jedoch von Seiten der IIG & Co KG noch kein(e) (Vertrags-)Entwürfe
übermittelt worden wären. Auch anlässlich der letztjährigen Follow up – Prüfung 2011
bemerkte die Geschäftsführung der ISD, dass zuletzt im Herbst die IIG & Co KG ersucht worden wäre, einen entsprechenden Vertrag vorzulegen, was von der IIG & Co
KG zugesichert worden sei.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau 2012 berichtete der ISDGeschäftsführer, dass die (schriftlichen) Mietverträge für die Objekte Wohnheim Reichenau, Herberge, Kinderzentrum Pechegarten, Kinderzentrum Mariahilf und Sozialzentrum Mühlau unter Beibehaltung der bisher mündlich bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich der Miethöhen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Offen wäre
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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