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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.147

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ten Bestandzinses je Quadratmeter Grundfläche) auch zwischen den Vertragsparteien Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und der Firma Reitsportzentrum Igls
GmbH als Baurechtsnehmerin in Schriftform neu zu formulieren. In der damaligen
ersten Stellungnahme erklärte die RSZ, dass sie diese Empfehlung der Kontrollabteilung aufgreifen werde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2011 teilte die Geschäftsführung der ISpA in dieser Angelegenheit mit, dass die mit StS-Beschluss vom
01.12.2004 beschlossenen und seitdem in der Praxis auch vollzogenen Vorgaben am
22.12.2011 in einem Schreiben der ISpA an die „Stadt Innsbruck, MA I/Referat für
Liegenschaftsangelegenheiten“ dokumentiert worden sind und gebeten wurde, dieses
Schreiben zum Zeichen des Einverständnisses zu unterfertigen und an die ISpA zu
retournieren. Diese Unterschrift stand zum Zeitpunkt der Follow up – Prüfung 2011
noch aus.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2012 wurde der Kontrollabteilung
nunmehr die über Beschluss des Stadtsenates vom 04.07.2012 in dieser Angelegenheit stadtrechtskonform unterfertigte Vereinbarung vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Wertanpassung des Pachtzinses für die an die RSZ in Bestand gegebenen städt.
Grundstücke ist in den jeweiligen Pachtverträgen wie folgt vereinbart:
Grundstücke
(alle KG Igls)

Index

Basis

Ausgangswert

Gst 769 und Gst 773

VPI 1996

Feber 1998

ATS 0,90/m²

Gst 770

VPI 1996

Juni 2000

ATS 2,80/m²

Gst 771

VPI 1996

April 1997

ATS 0,90/m²

Gst 772

VPI 1986

September 1996

ATS 0,90/m²

Gst 774
(Baurechtsgrundstück)

VPI 1996

Jänner 1997

ATS 170.000,00/Jahr

Gst 775/1

VPI 1996

April 2000

ATS 1,00/m²

Die Kontrollabteilung stellte unter Hinweis auf den bereits zitierten Beschluss des
Stadtsenates vom 01.12.2004 fest, dass die RSZ derzeit einen einheitlichen Pachtzins für alle städt. Grundstücke, einschließlich des Baurechtsgrundstückes, zu bezahlen hat, obwohl sich der in den diversen Pachtverträgen festgelegte Ausgangswert in
einer Bandbreite von ATS 0,90 bis ATS 2,80 je Quadratmeter bewegt. Eine schriftliche bzw. vertragliche (Zusatz-)Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck
und der RSZ im Hinblick auf die Abkehr von den ursprünglichen Vereinbarungen in
den Pachtverträgen bzw. der Anwendung des neuen (mit Beschluss des Stadtsenates vom 01.12.2004 genehmigten) Modus der Berechnung des Pachtzinses konnte
die Kontrollabteilung aus den im Rahmen der Prüfung vorgelegten Unterlagen nicht
entnehmen. Ergänzend eingeholte mündliche Auskünfte ergaben auch keinen Hinweis auf eine derartige vertragliche Aktualisierung.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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