Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.151
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Im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung dazu mit, dass aufgrund der mit der Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung geführten Gespräche zwischen den Ämtern Rechnungswesen und Gemeindeabgaben bereits vereinbart worden sei, die bestehenden Guthaben daraufhin zu überprüfen, ob eine Rückzahlung der Guthaben aus rechtlichen
(Kleinbeträge) oder tatsächlichen Gründen überhaupt (noch) möglich wäre. Soweit
Guthaben auf laufenden Abgabenkonten bestehen, werden die Abgabepflichtigen auf
den Abgabenbescheiden bzw. durch die Übermittlung von Buchungsmitteilungen bei
Selbstbemessungsabgaben über allfällige Guthaben informiert und wird ihnen damit
die Möglichkeit zur Stellung eines Rückzahlungsantrages gegeben.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau berichtete die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung unter Verweis auf die seinerzeit abgegebene
Stellungnahme wie folgt:
Um den Zeitaufwand für die vorgesehene Überprüfung der Konten mit Guthaben
überschaubar zu halten, sei eine Auswertung der Konten nach dem Zeitpunkt der
Entstehung des Guthabens, dem Grund (Überzahlung oder Sollminderung) und der
Abgabenart notwendig, wobei es diesbezüglich bereits im November 2012 eine Kontaktaufnahme mit dem Leiter des Referates IT-Anwendungen gegeben hätte. Die Erstellung einer brauchbaren Auswertung sei dadurch erschwert, dass im Zuge der Inbetriebnahme der aktuellen EDV-Anwendung für die Personenkontenführung im Jahre 2003 Buchungsdaten aus dem Vorsystem erst ab dem 01.01.2002 übernommen
werden konnten, weil die vorhergehenden Kontendaten nach deren Mikroverfilmung
gelöscht worden wären. Zur Erstellung der Auswertungen sei auch die Unterstützung
durch die AIT Austrian Institute of Technology GmbH notwendig. Da im Herbst 2012
vordergründig die Umstellung sämtlicher Reports auf die neuen Zahlscheinerfordernisse (IBAN, BIC) notwendig war, sei vereinbart worden, die Erstellung der für die
Kontenprüfung notwendigen Auswertungen vorerst hintan zu stellen.
Es sei jedoch in der Zwischenzeit bereits begonnen worden, in den Bereichen
Grundbesitzabgaben und Anliegerabgaben, die (größeren) Guthaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen und die Abgabepflichtigen gegebenenfalls nochmals schriftlich
auf die Rückforderungsmöglichkeit hinzuweisen. Im Bereich der Anliegerabgaben habe sich so der Guthabenbetrag um rund € 30.000,00 verringert. Im Bereich der Ko mmunalsteuer macht eine derartige Überprüfung erst nach Ablauf der Erklärungsfrist
(31.03.2013) Sinn, zumal im Rahmen der Erklärungsabrechnung häufig Guthaben
verrechnet würden. Für das Jahr 2013 sei seitens des zuständigen Amtsvorstandes
geplant, im Rahmen der Zielvereinbarungen die Prüfung der Guthaben zu vereinbaren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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