Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.154

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Resümierend vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass sich eine Bereinigung
dieser aktuell unbefriedigenden Sachlage erzielen ließe, wenn die für Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen erforderlichen Hallenaufsichten künftig ausnahmslos im Rahmen freier, zweckmäßigerweise von der IISG abzuschließender
Dienstverträge bewerkstelligt werden würden. Allerdings wäre dazu im Vorfeld eine
Neuverhandlung und Neufestlegung der Stundenvergütung erforderlich. Die Kontrollabteilung empfahl, dahin gehende Verhandlungen mit der IISG in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren schloss sich das Amt für Sport den Empfehlungen der Kontrollabteilung vollinhaltlich an und begrüßte ihren Vorschlag, die erforderlichen Hallenaufsichten zukünftig mittels einheitlicher, von der IISG abzuschließender Dienstverträge zu handhaben. Gleichzeitig wurde betont, dass es in diesem Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen den Ämtern für Personalwesen sowie für Präsidialangelegenheiten der MA I und der Rechts- bzw. Personalabteilung der IIG mit dem Sportamt
bedürfe.
Zur Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2012, ob diesbezüglich Maßnahmen in die Wege geleitet worden sind, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass die Thematik „einheitliche Entlohnung der Sporthallenwarte“ in Bearbeitung sei,
da mehrere Institutionen davon betroffen wären. Die Lösung sei aber noch offen.
Zwischenzeitlich seien Gespräche mit der IIG bzw. IISG geführt worden. Eine Lösung
habe sich noch nicht ergeben. Eine solche werde aber bis Sommer 2013 angestrebt,
um die neue, mit 01.09.2013 beginnende, Hallensaison nach Möglichkeit mit einem
einheitlichen System abwickeln zu können. Auch der IIG-Sachbearbeiter sei an einer
einheitlichen und praktikablen Lösung sehr interessiert. Der nächste Besprechungstermin sei für Anfang Februar 2013 anberaumt, nach Abschluss der Beratungen werde das Sportamt über die Ergebnisse berichten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die Begleichung der
Mietzinsvorschreibung des Monats Februar 2012 im Betrag von € 758,94 (Nettomiete
in Höhe von € 340,79, Betriebskosten in Höhe von netto € 291,66 zzgl. 20 %iger U msatzsteuer im Ausmaß von € 126,49) für angemietete Räumlichkeiten im Objekt In nstraße 107 (Zentrum 107) an eine Hausverwaltung. Die Kontrollabteilung nahm bereits anlässlich der im Jahr 2008 durchgeführten Prüfung des Subventionstopfes Kultur eine Verifizierung des in Rechnung gestellten Nettomietzinses in Höhe von damals € 340,79 vor. Im Ergebnis wurde seinerzeit recherchiert, dass sich die Höhe des
Nettomietzinses auf Basis der bestehenden vertraglichen Grundlagen auf einen Betrag von € 339,29 belaufen mü sste und diesbezüglich eine Differenz zu Lasten der
Stadt Innsbruck in Höhe von monatlich € 1,50 bestand. Nach Meinung der Kontrollabteilung war dieser Abweichungsbetrag in einer fälschlicherweise vorgenommenen
Umrechnung des Erhaltungsbeitrages – als einem von drei Bestandteilen des gesamten Nettomietzinses – von ATS auf Euro im Jahr 2002 begründet. Die damalige Empfehlung, um eine Klärung des Differenzbetrages bemüht zu sein und gegebenenfalls
bisher zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern, wurde insofern umgesetzt, als von
der seinerzeit zuständigen Hausverwaltung eine entsprechende Korrektur der monat-

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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