Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.157
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lasse, dass ein weiters Sinken immer unwahrscheinlicher wird, werde derzeit in der
MA IV die Neuausrichtung der Veranlagungen geprüft bzw. nach alternativen Veranlagungsmöglichkeiten gesucht. In der jüngsten Vergangenheit wäre dabei feststellbar,
dass Geldmarktveranlagungen (z.B. Festgeld) immer mehr in den Vordergrund rücken würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung merkte an, dass das Sondervermögen der ehemaligen KUF per
01.04.2005 zu Gunsten des Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck verfallen ist.
Die Verwaltung dieses vormaligen Sondervermögens wurde/wird seit dieser Zeit vom
einstigen Geschäftsstellenleiter der KUF vorgenommen. Dieser erstellt auf freiwilliger
Basis zum 31.12. eines jeden Jahres einen Rechnungsabschluss. Nachdem diese so
genannten „KUF-Gelder“ seit dem Verfall per 01.04.2005 wirtschaftlich der Stadtgemeinde Innsbruck zuzuordnen sind, vermisste die Kontrollabteilung einen adäquaten
buchhalterischen Ausweis dieser Mittel in der Jahresrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck. Denkbar war nach Einschätzung der Kontrollabteilung ein Ausweis in der
Vermögensrechnung der Stadt. Im Sinne einer transparenten Darstellung der in diesem Rahmen veranlagten Geldmittel empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, einen
künftigen Ausweis in der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck zu prüfen. Die MA IV – Amt für Rechnungswesen stimmte der Empfehlung der Kontrollabteilung zu und versicherte im Sinne einer transparenten Darstellung eine Aufnahme in
die Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck für das Jahr 2011.
Die Kontrollabteilung bestätigt, dass das Sondervermögen in die Vermögensrechnung 2011 der Stadtgemeinde Innsbruck aufgenommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Winterdienstes der Stadt Innsbruck
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Zl. KA-08642/2011 wurde am 05.01.2012
fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung nunmehr hinterfragt worden ist:
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Im Rahmen ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung auch die Wertsicherung der
Gehwegreinigungsgebühren einer Prüfung unterzogen. Im Hinblick auf die Preisregulierung für die Jahre 2011 und 2012 sind im Jahr 2010 neue und aus Sicht des Amtes
für Straßenbetrieb der MA III angemessene „Kostentreiber“ bestimmt worden. Allgemeines Ziel bei der Festlegung der Gehwegreinigungsgebühren war die Deckung der
Selbstkosten und weiters die Angleichung des Kostendeckungsgrades aus Leistungskategorie 1 und Leistungskategorie 2. Darüber hinaus wurde von der betreffenden Dienststelle vorgeschlagen, den berechneten Teuerungsindex für die nächsten
fünf Jahre in moderaten Schritten zu erhöhen. Die Höhe des Zuschlages wurde für
die Leistungskategorie 1 mit 1,50 % und für die Leistungskategorie 2 mit 2,00 % an-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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