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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.160

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entspricht (entsprechen kann). Sollte sich bestätigen, dass die vom Land Tirol für die
Landesstraßen B gewährte Beitragsleistung zu gering ist, wäre nach Meinung der
Kontrollabteilung mit dem Land Tirol über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages zu verhandeln.
In seiner damaligen Stellungnahme hat der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb mitgeteilt, dass er gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau (und bei Bedarf mit Unterstützung des Amtes für Präsidialangelegenheiten) mit dem Land Tirol Kontakt aufnehmen
werde, um im Verhandlungsweg für die in den Tzn 58 bzw. 59 bis 61 angeführten Anregungen eine beiderseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
Zur Follow up – Einschau 2012 berichtete das Amt für Straßenbetrieb, dass in Bezug
auf die Ausarbeitung einer neuen Vereinbarung zur Erhaltung der Landesstraßen L
und B im Stadtgebiet von Innsbruck u.a. auf Weisung des Magistratsdirektors eine
Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, welche aus drei städtischen Mitarbeitern sowie
zwei Sachbearbeitern des Amtes der Tiroler Landesregierung besteht. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, bis Sommer 2013 einen Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die
Übertragung der Straßenerhaltung der Landesstraßen L und B an die Stadt Innsbruck
neu regelt. Nach Freigabe durch die Arbeitsgruppe sollte dann der Vertragsentwurf
dem dafür zuständigen städtischen Gremium zur politischen Behandlung vorgelegt
werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

6.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der IT-Verträge
der Stadt Innsbruck (Dienstleistungs- und Wartungsverträge)
62

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der IT-Verträge
der Stadt Innsbruck (Dienstleistungs- und Wartungsverträge), Zl. KA-10928/2011, datiert vom 19.03.2012. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte
die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung so weit wie möglich im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens erledigt
worden ist. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens verblieben einige Anregungen der Kontrollabteilung, die noch nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt werden
konnten und nun zum Gegenstand der diesjährigen Follow up – Prüfung geworden
sind:

63

In Kooperation mit einem Mitarbeiter des Amtes für Präsidialangelegenheiten (der
zeitgleich mit der Kontrollabteilung die IT-Verträge hinsichtlich vergaberechtlicher Erfordernisse beurteilte) und dem Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, versuchte die Kontrollabteilung eine (Gesamt-)Zusammenstellung aller
Service- und Wartungsverträge im IT-Bereich zu erarbeiten. Dieses Vorhaben war allerdings kurzfristig im Rahmen der seinerzeitigen Prüfung der Kontrollabteilung nicht
realisierbar, zumal die Fachdienststelle zwar in kompetenter Weise detaillierte Auskunft über die vorhandenen Verträge geben, aber nicht behaupten konnte, alle einschlägigen Verträge und Vereinbarungen zu diesem Thema lückenlos evident zu haben und damit die Vollständigkeit bestätigen zu können. Die Kontrollabteilung empfahl daher in diesem Zusammenhang dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik, Recherchen – erforderlichenfalls auch im Zusammenwirken
mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten – in Bezug auf die Dienstleistungs- und

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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