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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.174

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Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2012 bestätigte der zuständige
Amtsvorstand, dass die geforderte Prüfungsordnung vom Magistratsdirektor mit
16.05.2012 erlassen worden ist und auch die Mitglieder der Prüfungskommission mit
Schreiben des Magistratsdirektors vom 18.09.2012 bestellt worden sind. Ein
Exemplar der „Prüfungsordnung für Organe der öffentlichen Aufsicht der Landeshauptstadt Innsbruck“ und das Schreiben des Magistratsdirektors über die Bestellung
der Mitglieder der Prüfungskommission wurden der Kontrollabteilung zur Mitkenntnis
zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung führte aus, dass für die MÜG in der städtischen Kostenrechnung
die Kostenstelle 2710041 – Mobile Überwachungsgruppe eingerichtet ist. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die Kostenrechnung betreffend das Haushaltsjahr 2011
noch nicht gänzlich fertig gestellt. Für die Kontrollabteilung waren als endgültige Daten somit die Kostenrechnungsdaten des Jahres 2010 verwertbar. Die Kostenstelle
2710041 – Mobile Überwachungsgruppe zeigte im Haushaltsjahr 2010 folgendes
Bild:
Kostenstelle 2710041
Mobile Überwachungsgruppe
(Haushaltsjahr 2010)
Kostenart

Betrag in €
(gerundet)

Personalkosten
Materialkosten
Instandhaltungskosten
Sonstige Betriebskosten
Fremdleistungskosten
Laufende Transferzahlungen
Summe Gesamtkosten

805.830,00
39.649,00
7.565,00
33.153,00
12.338,00
873,00
899.408,00

Summe Gesamterlöse

832.843,00

Summe Umlagekosten

74.624,00

Kostenträgererfolg
Gesamtkostendeckungsgrad

Prozent
89,60%
4,41%
0,84%
3,69%
1,37%
0,10%
100,00%

-141.189,00
85,50%

Die Kontrollabteilung merkte betreffend die Gesamterlöse in Höhe von
€ 832.843,00 an, dass es sich dabei grundsätzlich um die Gesamteinnahmen der auf
der Vp. 2/100010-868100 – Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen – Lfd. Transferzlg.-priv. Haushalte – Strafgelder vereinnahmten Strafbeträge handelte. Dieser Betrag umfasste also die Gesamtsumme der Strafgeldeinnahmen, welche sich aus der
seinerzeitigen magistratsgeschäftsordnungsmäßigen Zuständigkeit des Amtes für
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen aus der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach den ortspolizeilichen Verordnungen, dem Tiroler Jugendschutzgesetz, der StVO, dem Tiroler Straßengesetz, dem Landes-Polizeigesetz sowie dem
Tiroler Veranstaltungsgesetz ergaben. Dies verfälschte nach Meinung der Kontrollab-

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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