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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.179

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6.5 Bericht über die stichprobenartige Einschau
in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck
82

Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2012 eine stichprobenartige Einschau in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck vorgenommen und hierüber mit Datum 12.07.2012, Zl. KA-01447/2012, einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den
damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung nunmehr hinterfragt worden ist:

83

Im Zusammenhang mit einer Überprüfung der den im Rahmen des Referates Liegenschaftsangelegenheiten definierten Kostenträgern zugerechneten Personalkosten hat
die Kontrollabteilung festgestellt, dass die von der Amtsleitung dem für die KLR zuständigen Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen (nunmehr Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung) der MA IV übermittelten Meldungen betreffend die Personalzuteilung auf die Kostenstellen des Referates bei zwei Bediensteten nicht mit den Daten des Prozessmonitors übereinstimmten.
Um eine unrichtige Zuordnung der Personalkosten auf die verschiedenen Kostenträger des Referates künftig zu vermeiden, empfahl die Kontrollabteilung, die betreffenden Daten zu adaptieren und der Verteilung der Personalressourcen korrespondierend zu den Daten des Prozessmonitors besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren teilte das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass
die entsprechenden Daten mangels Erfahrungswerten vom ehemaligen Referatsleiter
übernommen worden seien. Gemeinsam mit dem Leiter des Präsidialamtes habe
man die Kostenstellen nun Anfang April 2012 überarbeitet und mit der zuständigen
Dienststelle der MA IV abgestimmt.
Als Nachweis der Erledigung wurde der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen
Follow up – Einschau der entsprechende Schriftverkehr vorgelegt.

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Des Weiteren war ein brauchbarer Vergleich mit den Resultaten der Kostenträgerrechnung des Jahres 2010 nicht möglich, weil sich die in diesem Jahr den Kostenstellen und Kostenträgern zugewiesenen Personalkosten in Summe als nicht glaubhaft
herausstellten. Darüber hinaus ist für das Jahr 2010 eine Meldung des Umlageschlüssels für die Overheadkosten durch das damals zuständige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft unterblieben, so dass diese auch nicht auf die festgelegten
Kostenträger des (damals noch als Rechtsberatung/Liegenschafts-verwaltung bezeichneten) Referates umgelegt worden sind.
Zur Optimierung und Verbesserung der Aussagekraft der KLR empfahl die Kontrollabteilung, im Rahmen der Nutzergespräche auf die Notwendigkeit der Bekanntgabe des Umlageschlüssels hinzuweisen und diesen erforderlichenfalls bei säumigen
Dienststellen mit Nachdruck einzufordern.
In der Stellungnahme wurde dazu ausgeführt, dass im Rahmen der zwischenzeitlich
durchgeführten Nutzergespräche zwischen der MA IV und der MA I die entsprechenden Umlageschlüssel für eine Verbesserung der KLR adaptiert worden seien.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

58