Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.191
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rung war/ist die IMG berechtigt, pro eingelöster Karte eine Inkassoprovision in Höhe
von (brutto) € 0,07 zu verrechnen. Weiters war in dieser Vereinbarung festgehalten,
dass die IMG dem Verein Innsbruck-Innen-stadt – rund um die Annasäule für jede
von den Betreiberfirmen in Rechnung gestellte Innenstadtkarte einen Betrag von
(brutto) € 0,08 zu vergüten hatte. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der
IMG dient(e) dieser als „Kostendeckungsbeitrag“ bezeichnete Vergütungsbetrag der
Deckung von Marketingaufwendungen des Vereins im Zusammenhang mit der Innenstadtkarte.
Bei der von der IMG an die teilnehmenden Betriebe bewerkstelligten Weiterverrechnung der von Kunden eingelösten Innenstadtkarten stellte die Kontrollabteilung fest,
dass jene Karten, die bei der IVB und beim Taxiunternehmen eingelöst worden sind,
an die teilnehmenden Betriebe mit demselben Verrechnungssatz pro Karte weiterverrechnet wurden, wie diese von der IVB und dem Taxiunternehmen der IMG in Rechnung gestellt wurden. Im Unterschied dazu sind die in Innenstadtgaragen eingelösten
Karten an die teilnehmenden Betriebe mit einem Aufschlag von (brutto) € 0,09 pro
Karte weiterverrechnet worden. Dieser Aufschlag erklärte sich einerseits in der Verrechnung des „Kostendeckungsbeitrages“ in Höhe von (brutto) € 0,08 pro Karte, den
die IMG entsprechend der mit den Innenstadtvereinen abgeschlossenen Vereinbarung vom 08.08.2007 an den Verein Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule
zu vergüten hatte. Zum restlichen Aufschlag von (brutto) € 0,01 pro Karte informierte
der Geschäftsführer der IMG die Kontrollabteilung auf deren Rückfrage andererseits
darüber, dass dieser zusätzliche Aufschlag mit den beiden Innenstadtvereinen mündlich vereinbart worden wäre und einen Zusatzertrag für die IMG darstellen würde. Zu
diesem Zusatzaufschlag von (brutto) € 0,01 pro in Innenstadtgaragen eingelösten
Karten bemängelte die Kontrollabteilung, dass die Einhebung dieses Betrages in der
zugrunde liegenden Vereinbarung vom 08.08.2007 nicht dokumentiert war. Von der
Kontrollabteilung wurde empfohlen, die als Vertragsgrundlage mit den Innenstadtvereinen bestehende Vereinbarung vom 08.08.2007 entweder an die tatsächlich von der
IMG gehandhabte Verrechnungspraxis anzupassen, oder die Abrechnung nach Maßgabe der im Rahmen der Vereinbarung getroffenen Regelungen durchzuführen. Im
Anhörungsverfahren informierte die IMG darüber, dass die Vertragsgrundlage mit den
Innenstadtvereinen diesbezüglich angepasst worden wäre. Als Nachweis wurde der
Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2012 eine Kopie der neuen Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Prüfung der Verrechnung der gelben Innenstadtkarte im Geschäftsjahr 2010
stellte die Kontrollabteilung unter anderem fest, dass in jedem von der Kontrollabteilung überprüften Monat des Jahres 2010 eine Differenz zwischen den von Betreiberfirmen der IMG in Rechnung gestellten Innenstadttickets und von der IMG an die teilnehmenden Betriebe weiterverrechneten Innenstadtkarten bestand. Die Differenz lag
zwischen 35 und 68 Karten pro Monat. Diese von der IMG nicht an die teilnehmenden
Betriebe weiterverrechneten Innenstadtkarten belastete – wenngleich lediglich geringfügig (Wert pro Karte ca. € 1,00) – die IMG. Von der Kontrollabteilung zu diesen Differenzen befragt, gab der Geschäftsführer der IMG an, dass es sich bei diesen nicht
weiterverrechneten Karten um jene Tickets handeln würde, welche von teilnehmenden Betrieben ausgegeben worden sind, die zum Zeitpunkt der Weiterverrechnung
durch die IMG nicht mehr bestanden hätten. Mit dem Verein Innsbruck-Innenstadt –
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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