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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.209

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der Erlassung einer Dienstreiseordnung und der Abwicklung der Kosten in Form von
Reisekostenabrechnungen Abstand genommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

143

Des Weiteren wurde die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verifiziert. In Bezug auf die Prüfung der Abwicklungsmodalitäten hinsichtlich der Kontokorrentverbindlichkeiten der Gesellschaft lag der Kontrollabteilung ein zwischen dem
Kreditnehmer (DAWI) und dem Kreditgeber (Kreditinstitut) abgeschlossener Kontokorrentkreditvertrag (ohne Datum und Gegenzeichnung des Kreditinstitutes) vor. Bei
diesem Kredit handelte es sich um einen revolvierenden Kontokorrentkredit. Das Revolvingkonto wurde zum 17.06.2008 eingerichtet und die Laufzeit dieser Schuldposition bis 31.05.2012 festgelegt.
Eine Sichtung der Zinsabschlüsse hinsichtlich des von dieser Kontokorrentverbindlichkeit tangierten Geschäftskontos des Jahres 2011 zeigte, dass neben den Sollzinsen und sonstigen Gebühren auch Bearbeitungsgebühren sowie in einem Fall Überziehungszinsen zur Verrechnung gelangt sind. Bei den im Jahr 2011 ausgewiesenen
Bearbeitungsgebühren handelte es sich lt. erhaltener Auskunft um Spesen, welche
die Verlängerung des Kreditrahmens für ein Jahr betroffen haben sollen. Auch im
Wirtschaftsjahr 2010 wurde dem betreffenden Kreditinstitut eine Bearbeitungsgebühr
für die „Rahmenprolongation bis 2011“ überwiesen.
Da der der Kontrollabteilung zu Prüfungszwecken zur Verfügung gestellte Kontokorrentkreditvertrag „nur“ eine einmalige Bearbeitungsgebühr enthalten hat, regte die
Kontrollabteilung an, sich mit dem betreffenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen
und die Verpflichtung der Bezahlung diesbezüglicher Kosten (auch für die Vorjahre)
einer Klärung zuzuführen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 hat die Gesellschaft der Kontrollabteilung
einen Kontokorrentkreditvertrag datiert mit 25.06.2011 übermittelt. Hinsichtlich der
Konditionen hat diese Kreditvereinbarung keine Abweichungen gegenüber der der
Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfung vorgelegten erkennen lassen. Auch war
wiederum eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 250,00 ausgewiesen. Demzufo lge und nach Rücksprache mit dem hierfür zuständigen Sachbearbeiter stellte sich
nun heraus, dass zwischen den Vertragsparteien während der eingangs angeführten
Vertragsdauer jährlich ein inhaltlich unveränderter Kontokorrentkreditvertrag abgeschlossen sowie die gegenständliche Bearbeitungsgebühr jährlich in Rechnung gestellt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

144

Mit Kreditvereinbarung vom 24.08.1998 hat das Einzelunternehmen „Erwin Winkler
Umwelttechnik - Kanalreinigung“ einen Fremdwährungskredit, ausgenützt in CHF, im
Gegenwert von ursprünglich € 897.509,50 aufgenommen.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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