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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.213

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Anlässlich des Follow up 2012 wurde ausgeführt, dass dies, wie bereits zuvor erwähnt, seitens der DAKA nicht gewünscht werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

151

Von den insgesamt unter dem Titel Verwaltungs- und Vertriebsaufwand 2011 ausgewiesenen Kosten betraf rd. ein Viertel (rd. € 19,0 Tsd. netto) die Abgeltung des bei
der DAKA im Jahr 2011 angefallenen administrativen Aufwandes (z.B. für Faktura
und Disposition) für von ihr vermittelte und abgerechnete Aufträge. Dieser administrative Aufwand bemisst sich mit 1,5 % des Jahresumsatzes aus jenen Aufträgen, welche die DAWI einerseits als Subpartner der DAKA erbringt (z.B. Absaugung von
Flüssigabfällen und Trockensaugungen) und andererseits aus über die DAKA abgewickelten Umsätzen im Bereich Kanalspülungen und Dichtheitsprüfungen, welche
aus längerfristigen und seinerzeit von der DAKA mit Kunden abgeschlossenen (Abfall-)Verträgen resultieren. Laut erhaltener Auskunft bildet die Grundlage hierfür eine
mündliche Vereinbarung zwischen den beiden Gesellschaftern IKB AG und DAKA.
Ergänzend war zu bemerken, dass aus obigem Titel 2010 noch keine Aufwendungen
angefallen sind und im Wirtschaftsplan 2011 diesbezüglich kein Budgetansatz vorgesehen war.
Die Kontrollabteilung sah, zumindest was die Umsätze aus Altverträgen der DAKA
betrifft, einen Widerspruch zu § 2 des Einbringungs- und Sacheinlagevertrages, wonach der Einbringungsgegenstand u.a. auch alle mit dem Teilbetrieb in Zusammenhang stehenden sonstigen Rechte, Vertrags- und sonstigen Rechtsverhältnisse umfasst hat. Sollte jedoch die geschilderte Vorgangsweise den Intentionen der Gesellschafter entsprechen, wurde empfohlen, die geschilderte Thematik schriftlich zu regeln und in der Leistungsvereinbarung zu dokumentieren.
In der Rückmeldung zur Follow up – Einschau 2012 wurde berichtet, dass die Anregung der Kontrollabteilung an die Gesellschafter weitergegeben und in der Form umgesetzt worden sei, indem die Vereinbarung als Rechnungstext in die jeweiligen Abrechnungen aufgenommen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

152

Rund zwei Drittel (€ 26,1 Tsd. netto) der in der Gewinn - und Verlustrechnung 2011
ausgewiesenen EDV-Kosten von insgesamt € 42,6 Tsd. entfielen auf das von der IKB
AG der DAWI beigestellte EDV-Equipment samt Systemlizenzen, Netzwerkbenützung, Serverleistungen, Leitungsbenützung etc. Dieser Betrag beinhaltete neben den
¼-jährlichen Akontozahlungen für EDV-Leistungen 2011 auch die gesamten EDVKosten des Jahres 2010. Diese wurden ursprünglich mit € 23,3 Tsd. netto in Rec hnung gestellt, über Ersuchen der Geschäftsführung hat die IKB AG der DAWI jedoch
einen 30 %-igen Nachlass auf die Fixkosten gewährt, wodurch sich der Aufwand
schließlich auf € 19,7 Tsd. netto reduziert hat. Die Restkosten für 2011 beliefen sich
auf rd. € 15,0 Tsd. und schlagen sich im Wirtschaftsjahr 2012 zu Buche.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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