Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll-22-01-2015.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 2 . 0 1 . 2 0 1 5

1.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ; 14 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung des Ergänzungsantrags an den Stadtsenat wird abgelehnt.

I-Präs 67e/2011
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend
die Schaffung von Stellplätzen
für Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung 2014)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, RUDI,
PIRAT und GR Mag. Kogler; 8 Stimmen):

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ; 6 Stimmen):
Der Ergänzungsantrag wird dem Inhalt
nach abgelehnt.
2.

Stadt Innsbruck - Amraser Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH, PEMA II, Kulturraum, öffentlicher Platz (Plateau), wechselseitige Dienstbarkeiten und Grundübereignungen

Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
betreffend die Schaffung von Stellplätzen
für Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung
2014) wird beschlossen.
Ergänzungsantrag GR Buchacher,
GR Grünbacher, GRin Dr.in PokornyReitter, GRin Reisecker, StR Wanker
und GRin Mag.a Yildirim:

Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher, GRin Eberl, GRin Dr.in PokornyReitter und GRin Reisecker; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014:
1.

Die Amraser Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH als
bücherliche Eigentümerin des Grundstücks 468/10 in EZ 1718, KG Innsbruck, räumt für sich und ihre RechtsnachfolgerInnen zugunsten der Stadt
Innsbruck in Vertretung der Allgemeinheit die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des öffentlichen Zugangs, Betretens und Verweilens auf dem im vorliegenden Plan A
dargestellten Platz (Kulturplateau)
ein.

2.

Die jeweiligen EigentümerInnen des
Grundstücks 468/10 in EZ 1718,
KG Innsbruck, haben die öffentliche
Zugänglichkeit des Kulturplateaus
vom 01.04. bis 31.10. täglich von
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr und vom
01.11. bis 31.03. täglich von 08:00
Uhr bis 18:00 Uhr zu gewährleisten.

Zur Fahrradstellplatzverordnung 2014 möge der Gemeinderat beschließen:
1.

Bei Wohngebäuden gem. Punkt 1 der
Tabelle soll der Bau von Fahrradabstellplätzen kostenneutral erfolgen.
Das bedeutet, dass die durch den
Bau der Fahrradabstellplätze entstehenden Kosten anderweitig eingespart werden müssen.

2.

Entsprechend der Anzahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze und
dem damit verbundenen Bauvolumen
wird in der Baubewilligung auf Stellplätze für PKWs verzichtet.

3.

Die Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck ist dem entsprechend anzupassen.

Buchacher, Grünbacher, Dr.in PokornyReitter, Reisecker, Wanker und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig

GR-Sitzung 22.01.2015

I-RA 183/2014