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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll-22-01-2015.pdf

- S.2

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3.

4.

Die Amraser-Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH wird
auf ihre Kosten eine Installation auf
dem Platz anbringen, wobei diese
dem vorliegenden Ideenpapier von
Dr. Andreas Braun oder einem
gleichwertigen Kulturkonzept entsprechen wird.
Die Amraser-Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH stellt
der Stadt Innsbruck einen Raum in
der Größe von zumindest 120 m2 Nettonutzfläche zur Verfügung und ist die
Stadt Innsbruck berechtigt, diesen
Raum für kulturelle Zwecke an Dritte
weiterzugeben.
Der Kulturraum wird der Stadt Innsbruck für 120 Kalendermonate ohne
Entgelt, aber gegen Bezahlung der
anteiligen Betriebskosten zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf von
120 Kalendermonaten hat die Stadt
Innsbruck das Recht, den Raum zu
den marktüblichen Bedingungen für
zumindest weitere 120 Kalendermonate samt Verlängerungsoption zu
mieten.

5.

6.

7.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Amraser Straße 2-4 Entwicklungsund Beteiligungs GmbH aus Grundstück 468/10 die im vorliegenden
Plan B dunkelblau und hellblau
schraffiert dargestellten Teilflächen
von ca. 15 m2 und ca. 18 m2 (letztere
derzeit noch in Grundstück 468/9, KG
Innsbruck). Diese Grundabtretungen
erfolgen unentgeltlich.
Die Stadt Innsbruck räumt für sich
und ihre RechtsnachfolgerInnen zugunsten der/s jeweiligen Eigentümerin/s des Grundstücks 468/10, KG
Innsbruck, die immerwährende
Dienstbarkeit der Überbauung durch
Gebäudeauskragungen ab einer lichten Höhe von 3 m, der Unterbauung
und des Gehens und Fahrens unentgeltlich ein.
Die Amraser Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH erwirbt
von der Stadt Innsbruck die im vorliegenden Plan B rot schraffiert dargestellte Fläche von ca. 14 m2 aus

GR-Sitzung 22.01.2015

Grundstück 1111/2, KG Innsbruck.
Der Kaufpreis beträgt € 2.191,20 pro
m2, für die Fläche von 14 m2 gesamt
sohin € 30.676,80.
8.

3.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Bedingungen
dieser Rechtsgeschäfte vertraglich
festzulegen.
I-RA 397/2014
Stadt Innsbruck, Zustimmung
zur Löschung des Vorkaufsrechtes am Baurecht und Neueinverleibung durch die nunmehrige
Eigentümerin, die Holzbau Heis
GmbH, der Baurechtsliegenschaft Gramartstraße Nr. 183

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Alois Heis,
geb. am 02.05.1963, sein nicht protokolliertes Einzelunternehmen "Zimmermeister Alois Heis" im Standort
Innsbruck, Gramartstraße Nr. 183, mit
allen Rechten und Pflichten gemäß
Artikel 111 UmgrStG in die Holzbau
Heis GmbH mit dem Sitz in Innsbruck
(FN 418462 k) eingebracht hat.

2.

Die Stadt Innsbruck nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Holzbau
Heis GmbH (FN 418462 k) nunmehr
Baurechtnehmerin des Grundstücks 3198/3, Baurechteinlage
EZ 4662 KG 81111 Hötting, ist und in
den Baurechtsvertrag vom
10.01./18.01.2000, Zahl IV3603/1999, auf Baurechtsnehmerseite voll inhaltlich eingetreten ist.

3.

Die Stadt Innsbruck erklärt hiermit, im
Zusammenhang mit dieser Betriebseinbringung ihr verbüchertes Vorkaufsrecht am Baurecht nicht auszuüben, und erteilt die Einwilligung zur
Einverleibung der Löschung dieses
Vorkaufsrechtes.

4.

Gleichzeitig räumt die Holzbau
Heis GmbH als nunmehrige Eigentümerin der Baurechtsliegenschaft in