Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
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Mehrheitsbeschluss zu Pkt. 8. (bei Stimmenthaltung von ÖVP und Tiroler Seniorenbund, 9 Stimmen; gegen FPÖ, RUDI und
PIRAT, 7 Stimmen):
5.
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der
das Stadtgebiet in Stadtteile eingeteilt wird (Stadtteilverordnung)
Angenommen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von PIRAT, 1 Stimme; einstimmig):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
16.03.2016 wird unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen angenommen.
4.
MagIbk/4799/RA-VL-VO/1
Novellierung der Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
15.12.2011 und 26.01.2012, mit
der die Stadtteilausschüsse geregelt werden
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
20.10.2014:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt die in der Anlage
enthaltenen Änderungen der Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck vom 15.12.2011 und
26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Änderungen des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) durch den Landesgesetzgeber auf Grundlage des Entwurfes
zur Änderung des Stadtrechtes.
GR-Sitzung 21.04.2016
MagIbk/7409/RA-VL-VO/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
20.10.2014:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den als Anlage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der das Stadtgebiet in
Stadtteile eingeteilt wird (Stadtteilverordnung), vorbehaltlich der Beschlussfassung
der Änderungen des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
durch den Landesgesetzgeber auf Grundlage des Entwurfes zur Änderung des
Stadtrechtes.
6.
MagIbk/5163/RA-VL-VO/1
Stadtteilwappen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
20.10.2014:
Die bestehenden, in der Anlage dargestellten Stadtteilwappen werden in dieser
Form zur Kenntnis genommen. Diese sind
vorbehaltlich der Beschlussfassung der
Änderungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975
durch den Landesgesetzgeber auf Grundlage des Entwurfes zur Änderung des
Stadtrechtes in geeigneter Form, z. B. auf
der Homepage der Stadt Innsbruck, zu
veröffentlichen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Eine nähere Regelung zu deren Führung und Verwendung
erfolgt nicht.