Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
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7.
cker Festwochen der Alten Musik
GmbH zugewiesen waren.
IV 4689/2016
Innsbrucker Festwochen GmbH,
neuer Gesellschaftsvertrag
Tochtergesellschaft Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck
Die Ausübung des Stimmrechtes
durch die Geschäftsführung der Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck in der Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH darf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.04.2016:
Der Gemeinderat stimmt der Neustrukturierung der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck sowie der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GmbH nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen zu:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck und das Land
Tirol treten ihre Geschäftsanteile an
der Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH im Nominale an die Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck ab, sodass diese Alleingesellschafterin der Innsbrucker
Festwochen der Alten Musik GmbH
wird.
Die Anteilsverwaltung, insbesondere
die Zuständigkeit zur Vertretung in
der Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GmbH geht auf die Geschäftsführung
der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck über.
Der bisher für die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH vorgesehene Aufsichtsrat entfällt. Seine
Kompetenzen nimmt künftig die Generalversammlung wahr.
Die Anteilsverwaltung in der Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH umfasst daher künftig folgende Bereiche:
a) Die Beschlussfassung in sämtlichen Angelegenheiten, die schon
bisher in die Zuständigkeit der
Generalversammlung der Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH gefallen sind, und
b) zusätzlich die Beschlussfassung
in allen Angelegenheiten, die bisher dem Aufsichtsrat der Innsbru-
GR-Sitzung 21.04.2016
3.
-
in den in Punkt 2. a) genannten
Angelegenheiten nur mit Zustimmung der Generalversammlung
der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck, und
-
in den in Punkt 2. b) genannten
Angelegenheiten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck vorgenommen
werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck wird wie folgt geändert:
§ 2 wird durch folgende Ziffer 2 ergänzt:
2) Gegenstand dieser Gesellschaft ist
ferner die Verwaltung der Beteiligungen der Gesellschaft, insbesondere
die Ausübung der Gesellschafterrechte bei der Tochtergesellschaft Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GmbH.
§ 2 Ziffer 3, 2. Satz wird wie folgt ergänzt:
Dazu zählen auch die Verwaltung
und/oder der Betrieb von Objekten,
die der Pflege von Kultur, insbesondere Musik und Theater dienen, ...
In § 4 Ziffer 3 entfällt der 4. Satz:
Die Kammerspiele werden von der
Stadt der Gesellschaft nach den bisherigen Gepflogenheiten unentgeltlich
zur Verfügung gestellt.
Die beiden letzten Sätze haben zu
lauten:
Näheres über die Überlassung der
Liegenschaft ist durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt
und der Gesellschaft geregelt. Dazu
gehört auch eine Bestimmung über
die Ablöse von Bauinvestitionen am