Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll-22-01-2015.pdf
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EZ 4662 KG 81111 Hötting der Stadt
Innsbruck an dieser Baurechtsliegenschaft wieder das Vorkaufsrecht für
alle Veräußerungsarten (Singularnachfolge) nach den Bestimmungen
der §§ 1072 ff ABGB ein. Die Stadt
Innsbruck nimmt diese Rechtseinräumung hiermit ausdrücklich an.
4.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.01.2015:
Ergänzend zum Baurechtsvertrag
vom 25.04.2002 räumt die Stadt Innsbruck dem Verein Tourismusschulen
Villa Blanka Innsbruck (ZVR
169447208) zur Erweiterung des
schon an Grundstück 61/2, KG Hötting, mit 8.146 m2 bestehenden Baurechtes auch auf der in der Vermessungsurkunde der Vermessung GEOGEM ZTG OG, GZ 11789/14, ausgewiesenen Teilfläche 1 des Grundstücks 61/1 mit 541 m2 und der Teilfläche 2 des Grundstücks 47/2 mit
21 m2 ein Baurecht ein.
2.
Die Baurechtsdauer für diese Erweiterungsflächen wird an das bestehende
Vertragsverhältnis gemäß Baurechtsvertrag vom 25.04.2002 angepasst
und endet am 31.08.2072.
3.
Der Baurechtszins für die Teilflächen
1 und 2 beträgt € 4,20 pro m2 und
Jahr, sohin gesamt netto € 2.360,40
pro Jahr.
4.
5.
Der Verein Tourismusschulen Villa
Blanka Innsbruck verpflichtet sich zur
Fertigstellung der Aufstockung bis
längstens 31.12.2016. Zur Sicherstellung des Vertragszweckes, nämlich
der Aufstockung des südlichen Restaurantbereiches und der Errichtung
von vier Seminarräumen gemäß der
GR-Sitzung 22.01.2015
IV 5754/2014
Stadt Innsbruck und Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB),
Zusatzvereinbarung zum Besorgungsauftrag betreffend die "Öffentliche Beleuchtung", Berücksichtigung von Christbäumen
I-RA 189/2014
Tourismusschulen Villa Blanka
Innsbruck, Aufstockung des
Restaurants der Villa Blanka und
Erweiterung des bestehenden
Baurechtes
1.
vorliegenden Projektmappe sowie der
Zugänglichkeit zum öffentlichen Park,
wird eine Konventionalstrafe von
€ 150,-- pro Tag Vertragsverletzung
vereinbart.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.01.2015:
Der Gemeinderat stimmt dem in der weiterführenden Erklärung beschriebenen
Beleuchten von Christbäumen durch die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
zu.
Zu diesem Zweck wird der vorliegende
Vertrag abgeschlossen. Die Finanzierung
erfolgt aus Vp. 1/816000-619100, Instandhaltung Sonderanlagen Beleuchtung und
Uhren.
6.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
6.1
IV 12544/2014
"""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""",
Dachsanierung und Malerarbeiten am Gebäude """""""""""""""""""""""""""""
"""""""""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.01.2015:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """""""""""""""""""
"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" für die Dachsanierung
und Malerarbeiten am Gebäude """"""""""""" """""""""""" """ """""" """" mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 8.800,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.