Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.17
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de. Angemerkt wurde jedoch, dass die Belastungszulage eine Mehrleistungsvergütung gemäß § 5 Nebengebührenverordnung darstellt und nicht nur für quantitative,
sondern auch für qualitative Mehrleistungen gewährt werden könne. Die derzeitigen Belastungszulagen würden daher für Leistungen, welche über den vom Mitarbeiter auf Grund seiner dienstrechtlichen Stellung zu erwartenden Wert seiner Arbeitsleistung (qualitative Mehrleistungen) hinausgehen, zuerkannt.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 wurde die ergänzende Anmerkung hinsichtlich der qualitativen Mehrleistung des Vorjahres vom Amt für Personalwesen nochmals ins Treffen geführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Sondervermögen der ehemaligen KUF
(Bericht vom 29.12.2011)
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Das Sondervermögen der ehemaligen KUF war/ist in der Weise veranlagt, als einerseits in den Jahren 2003 und 2004 über Beschluss der Verwaltungskommission
der KUF Investments in zwei ausschüttende mündelsichere Rentenfonds (bewerteter Ausweis per 31.12.2010 gesamt € 895.311,63) getätigt worden sind. Neben
diesen Veranlagungen bestand/besteht ein Bank-Girokonto sowie ein Wertpapierverrechnungskonto (Gesamtausweis per 31.12.2010 € 236.547,97). Der Magistratsdirektor verfügte im Hinblick auf organisatorische Belange sowie Zuständigkeiten mit Aktennotiz vom 20.10.2011 unter anderem, dass die erstmalige und künftig
laufende Prüfung/Evaluierung der Veranlagungen der KUF-Gelder durch die MA IV
zu erfolgen hat. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass der Stand auf dem
Bank-Girokonto ihrer Meinung nach deutlich zu hoch bemessen war. Zum Stichtag
30.09.2011 wurde auf dem Bankkonto ein Guthabenstand in Höhe von
€ 211.630,74 ausgewiesen. Als Mittelwert war auf dem Bankkonto im Zeitraum
01.04.2005 bis 30.09.2011 ein Guthaben von ca. € 227.500,00 verfügbar.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV bezüglich des hohen Guthabenstandes
auf dem Bank-Girokonto zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eine zinsbringendere Veranlagungsmöglichkeit besteht. Der Leiter des Referates Subventionen/Förderungen des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte
zu, eine Optimierung des (Gesamt-)Portfolios zu prüfen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 informierte die MA IV darüber, dass die
Veranlagungen (Rentenfondsanteile samt Kontoguthaben) mit Übernahme der Akten geprüft und bislang keine Änderungen vorgenommen worden wären. Dies vor
allem mit der Begründung, dass die Veranlagungsprodukte (mündelsichere Rentenfondsanteile) dem Sicherheitsbedürfnis der Stadt Innsbruck entsprachen. Vom
Sachbearbeiter wurde weiters darauf hingewiesen, dass diese bisherige Vorgangsweise vor dem Hintergrund der Entwicklung der beiden Fonds (Kurssteigerungen bei den betreffenden Rentenfonds durch fallendes Zinsniveau) bestätigt
erschien. Nachdem das damalige Zinsniveau allerdings vermuten ließ, dass ein
weiteres Sinken immer unwahrscheinlicher war, wurde seinerzeit in der MA IV die
Neuausrichtung der Veranlagungen geprüft bzw. nach alternativen Veranlagungsmöglichkeiten gesucht.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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