Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.18
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Zur Follow up – Einschau 2013 teilte die MA IV mit, dass sich in der Veranlagung
keine Änderungen ergeben hätten. Als einen wesentlichen Grund dafür wurde die
Tatsache ins Treffen geführt, dass es bislang nicht möglich gewesen wäre, den
zukünftigen jährlichen Kapitalbedarf des Gesundheitsvorsorgeprogrammes festzumachen. Diesbezügliche Abstimmungen zwischen der Personalvertretung und
dem Amt für Personalwesen wären noch im Gange gewesen. Erst aufbauend auf
dieses Ergebnis könne eine finanzwirtschaftlich sinnvolle und der Risikotragfähigkeit der Stadt Innsbruck entsprechende Veranlagungslösung erarbeitet werden.
Unabhängig davon betonte die MA IV, dass sie bis zur Fertigstellung des Konzeptes natürlich bemüht wäre, das Vermögen unter Einhaltung der Risikovorgaben
zinsbringend zu veranlagen.
Im Rahmen der letztjährigen Follow up – Einschau 2014 wurde von der zuständigen Dienststelle darauf verwiesen, dass bislang keine Anpassung der Veranlagung erfolgt sei. Die MA IV vertrat die Einschätzung, dass seitens des Amtes für
Personalwesen und der Personalvertretung mit keinen Vorgaben hinsichtlich des
jährlichen Kapitalbedarfes mehr zu rechnen wäre. Aus diesem Grund wurde angekündigt, die Neustrukturierung mit marktkonformen und zulässigen Veranlagungsinstrumenten schnellstmöglich umzusetzen. Eine entsprechende Umsetzungsmeldung an die Kontrollabteilung wurde avisiert.
Eine erneute Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass bislang
keine Änderungen bei der Veranlagung vorgenommen worden wären. Dies einerseits mit der Begründung, dass nach wie vor keine Einigkeit darüber bestehe, in
welcher Höhe der jährliche Kapitalbedarf läge (bzw. liegen soll). Andererseits ermögliche die bisherige Beschlusslage in den städtischen Gremien nach Einschätzung der betroffenen Dienststelle keine gravierenden Eingriffe in die Veranlagung(en). Dies scheine allerdings mit dem Voranschlag für das Jahr 2016, welcher
die Einnahme der gesamten finanziellen Mittel vorsähe, erstmalig in eine neue
Richtung zu gehen. Um die Geldmittel einnehmen zu können, sei nämlich die Auflösung aller bestehenden Veranlagungen, welche aus Sicht der zuständigen
Dienststelle damit als beschlossen anzusehen wäre, notwendig. Allerdings würde
es für notwendig erachtet, im Vorhinein mit der PV bzw. dem Personalamt Einvernehmen über den weiteren Finanzbedarf herzustellen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Winterdienst der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.01.2012)
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass die Stadt Innsbruck innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L)
sowie die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen
(B und L) belief sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw.
8,060 km.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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