Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.19
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Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundesstraßen als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im
Jahr 2002 eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der
für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw.
auf € 4.180,00 gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit
01.01.1987 zur Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00
pro Jahr und km angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der
Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des gegenständlichen Berichtes in der GR-Sitzung vom
26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die Frau Bürgermeisterin „als für
die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem Land Tirol Verhandlungen mit
dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung der mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung
von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B (ehemalige Bundesstraßen) und
Landesstraßen L zu erreichen“.
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Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung
und Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom
11.12.1973 bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits mit dem Land Tirol, zu entnehmen.
Unter anderem hat sich im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) seit dem Inkrafttreten des mit dem Land Tirol im Jahr
1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung ergeben. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße
als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu klären, ob der Stadt Innsbruck in Bezug
auf die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer
Straße) künftig ein höherer als der in den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte
Erhaltungsbeitrag gebührt. Zudem wurde angeregt, um eine eventuell mögliche
Aufrollung der in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen bemüht zu sein.
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Jedenfalls sollte mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen werden, um das im
Jahr 1978 abgeschlossene Übereinkommen zu adaptieren bzw. zu überarbeiten
und zur Verbesserung der Transparenz sämtliche zu betreuende Straßenzüge in
ein einziges Vertragskonvolut aufzunehmen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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