Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.20
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Ferner hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs trotz mehrerer Anläufe beim Amt der Tiroler
Landesregierung bisher nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2002 wurden zwar
die von der Stadt Innsbruck betreuten ehemaligen Bundesstraßen B in Landesstraßen B umgewandelt, das mit dem Land zu diesem Zeitpunkt bestehende
Übereinkommen jedoch keiner Aktualisierung zugeführt.
Da die für die ehemaligen Bundesstraßen B vertraglich festgelegte Beitragsleistung „nur“ die Aufwendungen für die Erhaltung der Straßen und nicht, wie bei den
Landesstraßen L, sowohl die Kosten für die Erhaltung der Straßen als auch für die
Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs umfasst, war nach Ansicht der Kontrollabteilung zu prüfen, ob der vom Land
Tirol gewährte Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für die Wartung und
Instandhaltung entspricht (entsprechen kann). Sollte sich bestätigen, dass die vom
Land Tirol für die Landesstraßen B gewährte Beitragsleistung zu gering ist, war
nach Meinung der Kontrollabteilung mit dem Land Tirol über die Angemessenheit
des Erhaltungsbeitrages zu verhandeln.
In seiner damaligen Stellungnahme hat der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb
mitgeteilt, dass er gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau (und bei Bedarf mit Unterstützung des Amtes für Präsidialangelegenheiten) mit dem Land Tirol Kontakt aufnehmen werde, um im Verhandlungsweg eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
Zur Follow up – Einschau 2012 berichtete das Amt für Straßenbetrieb der MA III,
dass in Bezug auf die Ausarbeitung einer neuen Vereinbarung zur Erhaltung der
Landesstraßen L und B im Stadtgebiet von Innsbruck u.a. auf Weisung des Magistratsdirektors eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, welche aus drei städtischen Mitarbeitern sowie zwei Sachbearbeitern des Amtes der Tiroler Landesregierung besteht. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, bis Sommer 2013 einen Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die Übertragung der Straßenerhaltung der Landesstraßen L und B an die Stadt Innsbruck neu regelt.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2013 teilte der Vorstand des Amtes
für Straßenbetrieb mit, dass Grundlagen für einen Vertragsentwurf in der oben angesprochenen Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden, die Ausformulierung des Vertragsentwurfes aus terminlichen Gründen jedoch noch nicht abgeschlossen war.
Die geprüfte Dienststelle nahm an, dass bis Mitte März 2014 der Vertragsentwurf
fertiggestellt sein und nach Freigabe durch die Arbeitsgruppe in weiterer Folge
dem dafür zuständigen städtischen Gremium zur politischen Behandlung vorgelegt
werde.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2014 gab das Amt für Straßenbetrieb der MA III bekannt, dass auf „Grund des Projektes ‚Landesstraßendienst
2020‘ die Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes durch die Landesstraßenverwaltung deutlich länger gedauert hat“. Ein erster Entwurf wurde der Stadt Innsbruck
vom Land Tirol am 12.09.2014 übermittelt, wobei dieser noch mehrere offene
Punkte enthalten hat. Für die Fertigstellung des Vertragsentwurfes waren zudem
noch weitere magistratsinterne Besprechungen erforderlich.
Zur weiteren Entwicklung der Angelegenheit im Rahmen der diesjährigen Follow
up – Einschau befragt, berichtete der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb, dass
der oben angesprochene Vertragsentwurf (vom 12.09.2014) betreffend die betriebliche und bauliche Erhaltung von Landesstraßen in der Stadt Innsbruck adaptiert
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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