Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.21
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und am 13.10.2015 der Landesstraßenverwaltung zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Mobile Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 14.06.2012)
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Gemäß der zur Regelung des Dienstbetriebes der MÜG vom zuständigen Amtsvorstand mit 10.06.2011 in Kraft gesetzten Dienstanweisung 06/11-MÜG vom
09.06.2011 standen zum damaligen Prüfungszeitpunkt für den Dienstbetrieb der
MÜG insgesamt 5 Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem
Amtsvorstand finden die Dienstfahrzeuge ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
Verwendung. Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenhafte Prüfung der betreffend die Dienstfahrzeuge geführten Fahrtenbücher vor.
Dabei ergaben sich aus Sicht der Kontrollabteilung die folgenden – zusammengefasst aufgelisteten – Feststellungen bzw. Schwachstellen:
In den meisten Fällen vermisste die Kontrollabteilung eine Angabe über den
Grund der Fahrt. Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich die Fahrtenbucheintragungen im Bereich der MÜG offenbar grundsätzlich darauf beschränkten, dass der Fahrer bei Übernahme des Dienstfahrzeuges den Anfangs-Kilometerstand und bei Übergabe des Dienstfahrzeuges an den Fahrer
der folgenden Dienstschicht den Kilometer-Endstand vermerkt. Exaktere Fahrtenbuchaufzeichnungen (bspw. pro Dienstfahrt) wurden nicht geführt.
Die Übereinstimmung zwischen den Angaben über die gefahrenen Kilometer
bzw. der rechnerisch ermittelten Differenz zwischen dem Kilometer-Anfangsstand und Kilometer-Endstand war nicht immer gegeben. Vielfach betrug die
Abweichung lediglich 1 Kilometer, was wohl auf entsprechende Auf- bzw. Abrundungen zurückzuführen war. In Einzelfällen ergaben sich allerdings auch
größere Abweichungen (in Extremfällen bis zu 117 Kilometer).
Vereinzelt fehlte die Angabe der gefahrenen Kilometer zur Gänze und konnten
die gefahrenen Kilometer in diesen Fällen lediglich als Subtraktion zwischen
dem Kilometer-Anfangsstand und dem Kilometer-Endstand errechnet werden.
In einzelnen Fällen war eine Übereinstimmung zwischen dem KilometerEndstand mit dem Kilometer-Anfangsstand der folgenden Fahrtenbucheintragung nicht gegeben (in den von der Kontrollabteilung geprüften Fällen Abweichungen bis zu 100 Kilometer). Es ergaben sich vereinzelt auch Fahrtenbucheintragungen, bei denen der Kilometer-Anfangsstand deutlich geringer war,
als der Kilometer-Endstand der vorigen Fahrtenbucheintragung (in Extremfällen bis zu 81 Kilometer).
Vereinzelt waren die Fahrtenbucheintragungen unvollständig, indem bspw. die
Eintragung des Kilometer-Endstandes oder Angaben über das Fahrtdatum
bzw. den Fahrer fehlten.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen empfahl die Kontrollabteilung, die Führung von Fahrtenbüchern im Zusammenhang mit den im Bereich der MÜG in Verwendung stehenden Dienstfahrzeugen zu optimieren. Im Anhörungsverfahren
führte der zuständige Amtsvorstand aus, dass hinsichtlich der künftigen Führung
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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