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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.22

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der Fahrtenbücher seinerzeit die Dienstanweisung 06/12-MÜG erging, mit der zusätzlich eine elektronische Erfassung der Fahrtdaten vorgeschrieben worden war.
Damit würde die Überprüfbarkeit (jederzeitiger Zugriff auf die Daten für den Vorgesetzten) erleichtert und sollten insbesondere Rechenfehler künftig hintangehalten
werden. Eine Erfassung der Gründe der Dienstfahrten erschien dem Amtsvorstand
nicht zweckmäßig, da die Fahrzeuge im Bereich der MÜG im Streifendienst eingesetzt sind und sich dadurch der Grund der jeweiligen Fahrt laufend ändern kann.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurden der Kontrollabteilung als
Nachweis Auszüge der elektronischen Fahrtenbücher zur Verfügung gestellt. Eine
Verifizierung der diesbezüglichen Erfassungen ergab eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zur Situation bei der damaligen Prüfung, wenngleich von der
Kontrollabteilung erneut vereinzelt „Erfassungs- bzw. Übertragungsdifferenzen“ zu
beanstanden waren. Ergänzend wurde darüber informiert, dass als weitere Maßnahme mit Schreiben vom 30.10.2012 bei der MA I – Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik eine Erweiterung der bestehenden SoftwareAnwendung „VSTR“ beantragt worden wäre. Mit dieser Anwendung sollte das
elektronische Fahrtenbuch künftig mit der Dienstzeiterfassung verknüpft werden,
womit sodann ohne weitere Erhebungen die Rechtmäßigkeit von Dienstfahrten
dokumentiert wäre.
Zum Fortgang in dieser Sache informierte der Vorstand des Amtes für allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen im Zuge der Follow up – Einschau 2013 darüber,
dass die beantragte Erweiterung der EDV-Anwendung „VSTR“ durch die MA I –
Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik aus budgetären
Gründen zurückgestellt worden wäre.
Im Rahmen der letztjährigen Follow up – Prüfung teilte der Amtsvorstand mit, dass
die Adaptierung der EDV-Anwendung durch die zuständige Dienststelle der MA I
auch im Jahr 2014 nicht realisiert worden wäre. Als Ersatzmaßnahme seien die
„händischen“ Kontrollen der Fahrtenbücher durch den Amtsvorstand intensiviert
worden. Dabei hätten hinsichtlich der Kilometer-Abrechnung keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden können.
Anlässlich der aktuellen Rückfrage der Kontrollabteilung beim Leiter des Amtes für
allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen informierte dieser darüber, dass die
beantragte Änderung der Software VSTR im Frühsommer 2015 erfolgt und mit
Wirkung vom 01.07.2015 für alle Dienstfahrzeuge des Amtes eine elektronisches
Fahrtenbuch in Betrieb genommen worden ist. Durch diese EDV-Lösung wäre
nunmehr sichergestellt, dass es zu keinen Rechenfehlern bei der Führung des
Fahrtenbuches mehr kommt. Weiters sei auch ausgeschlossen, dass der Abschluss eines Eintrags im Fahrtenbuch „vergessen“ wird, da eine neue Fahrt erst
nach Abschluss der vorausgehenden erfolgen kann.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Jahresrechnung 2012
(Bericht vom 30.10.2013)

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Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadtgemeinde Innsbruck hat
die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Einschau in das Kapitel Voranschlagsunwirksame Gebarung u.a. den auf der Vp. 9/-365800/900 – Allgemeine Finanz-

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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