Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.24
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Auf die neuerliche Anfrage zum Stand der Angelegenheit im Rahmen der aktuellen
Follow up – Einschau wurde vom nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen (damals Amt für Kinder- und Jugendbetreuung) der MA V mitgeteilt, dass
mit Stadtsenatsbeschluss vom 17.06.2015 das Amt für Kinder, Jugend und Generationen mit der räumlichen und pädagogischen Konzipierung von drei städt. Kinderkrippen beauftragt worden sei.
.
Der Standort KG Hötting sei von Frau Bürgermeisterin im Hinblick auf die Verwendung des geerbten Geldbetrages befürwortet worden. Das Amt für Präsidialangelegenheiten habe am 12.06.2015 versichert, dass die geplante Verwendung mit
der Zweckwidmung der Erblasserin einhergehen würde. Am 19.01.2016 habe eine
Begehung der Räumlichkeiten im KG Hötting mit der pädagogischen Fachaufsicht
des Landes Tirol und MitarbeiterInnen der IIG stattgefunden, um vorab zu klären,
ob die Räumlichkeiten den rechtlichen Richtlinien entsprächen und welche Adaptierungen notwendig sein würden. Im Ergebnis seien die Räumlichkeiten von Seiten des Landes genehmigt worden.
Die Stadtsenatsvorlage – unter anderem für die Verwendung des Erbes für den
Umbau einer Kinderkrippe im KG Hötting – sei im Frühjahr 2016 geplant und mit
dessen Beschluss müsste das Erbe Ende 2016 Verwendung gefunden haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Teilbereiche Innsbrucker Ferienzug
(Bericht vom 22.03.2013)
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Im Rahmen dieser Prüfung hat die Kontrollabteilung eine Durchleuchtung der Aufgabenstellung vorgenommen und dabei festgestellt, dass in der Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat Innsbruck als Teil der MGO alle jene Agenden aufgezählt sind, die vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung als Ganzes zu besorgen
sind. Das Referat Kinder- und Jugendförderung ist darin namentlich nicht genannt,
aus der Art der Aufgaben sind jedoch indirekt folgende Tätigkeiten dem Referat
zugedacht:
Jugendförderung
Unterstützung von Jugendzentren
Durchführung bzw. Unterstützung von Jugendveranstaltungen sowie
Kinderferienaktionen, insbesondere die Durchführung des
Innsbrucker Ferienzuges
Laut Auskunft der Referatsleiterin müssten die Kinderferienaktionen getrennt vom
Innsbrucker Ferienzug gesehen werden. Bei den Kinderferienaktionen handle es
sich nämlich um Ferienlager, welche nicht vom Referat organisiert und veranstaltet, sondern nur subventionsmäßig betreut werden. Insofern sollte eine entsprechende Präzisierung in der Geschäftseinteilung vorgenommen und in diesem
Rahmen auch der seit Sommer 2010 speziell für Jugendliche zwischen 14 und 18
Jahren angebotene „teenXpress“ aufgenommen werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, die in der Geschäftseinteilung der MGO beim Amt
für Kinder- und Jugendbetreuung aufgezählten Aufgaben auf den Wortlaut „Organisation und Durchführung der Ferienzüge und des teenXpress“ abzuändern und
die Kinderferienaktionen (Ferienlager) separat anzuführen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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