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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.26

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und damit eine adäquate Abgeltung der Kosten der Teilnehmer aus den Umlandgemeinden zu erreichen.
In der Stellungnahme dazu betonte die Leiterin des Referates Kinder- und Jugendförderung, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen werde, eine
Kontaktaufnahme auf politischer Ebene mit den zuständigen Stellen des Landes
Tirol sei bereits geplant.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass eine Kontaktaufnahme auf politischer Ebene mit den zuständigen Stellen des Landes Tirol erfolgt sei. Allerdings konnte im Jahr 2013 leider
keine Erhöhung, aber wiederum eine Subvention von € 4,0 Tsd. erzielt werden.
Anlässlich der Follow up – Prüfung 2014 informierte die Leiterin des Referates
Kinder- und Jugendförderung die Kontrollabteilung, dass parallel zum üblichen
Formularansuchen an das JUFF des Landes Tirol auch ein Schreiben des
Herrn Vizebürgermeisters an die zuständige Landesrätin mit der Bitte um U nterstützung von € 12.000,00 für das Jahr 2015 ergangen ist.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens zur aktuellen Follow up – Einschau 2015 wurde
der Kontrollabteilung von Seiten des Referates Kinder- und Jungendförderung mitgeteilt, dass die zuständige Landesrätin für das Kalenderjahr 2015 eine maximale
Förderung für den Innsbrucker Ferienzug und TeenXpress in Höhe von € 3.610,00
zugesprochen hat. Dieser Subventionsbetrag wurde in der städtischen Buchhaltung im Oktober 2015 vereinnahmt. Allerdings konnte auch im Jahr 2015 abermals
keine Erhöhung erzielt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

Prüfung Amt für Sport
(Bericht vom 18.09.2013)

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Die Kontrollabteilung wurde im Rahmen ihrer stichprobenartigen Prüfung auf ein
Mietverhältnis aufmerksam, dessen Kosten in den Jahren 2012 und 2011 vorerst
der Kostenstelle 5315001 – Kunsteislaufplätze zugeordnet und in weiterer Folge
anteilsmäßig auf die Kostenträger KELPs aufgeteilt worden sind.
Recherchen dazu haben ergeben, dass die Stadt Innsbruck mit Vertrag vom
05.03.1961 insgesamt 21.710 m² eines Grundstückes in Igls zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung einer Bob- und Rodelbahn in Bestand genommen hat. Im
Jahr 1978 wurden lt. Schreiben der MA IV vom 11.01.1978, Zl. MA IV-231/1978,
von der ursprünglich angemieteten Fläche nur mehr 7.000 m² benötigt. Anlässlich
der Bestandverlängerung im Jahr 1991 wurde die angemietete Fläche durch
das damalige städtische Vermessungsamt neu vermessen und im Lageplan mit
7.127 m² ausgewiesen.
Am 02.05.2001 wurde in dieser Angelegenheit ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, wobei sich das Flächenausmaß auf 6.762 m² reduziert hat. Zweck dieses
Mietvertrages war die Verwendung des nördliche Teiles des Gst. 884/1 KG Igls für
den Betrieb der Bob- und Rodelbahn, wobei es der Stadt Innsbruck gestattet ist,
die Bestandfläche auch für andere sportliche und sonstige Veranstaltungen zu
verwenden.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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