Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.27
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Der Mietzins wurde einvernehmlich mit jährlich brutto ATS 50,0 Tsd. (rd. € 3,6
Tsd.) festgelegt. Zugleich wurde eine Wertbeständigkeit vereinbart, wobei der VPI
1996 mit der Indexzahl des Monats Feber 2001 als Ausgangsbasis dient. Das gegenständliche Mietverhältnis begann (rückwirkend) mit 01.03.2001 und sah ein
Vertragsende zum 28.02.2011 vor. Kraft einer Zusatzvereinbarung vom
10.09.2009 wurde das bisherige Vertragsverhältnis vorzeitig auf unbestimmte Zeit
verlängert.
Im Jahr 2012 hat der Bestandzins für die Anmietung der Grundstücksfläche im
Ausmaß von 6.762 m² rd. € 4,5 Tsd. (2011: rd. € 4,4 Tsd.) betragen und ist von der
Stadt Innsbruck bezahlt und über die Kostenstelle 5315001 Kunsteislaufplätze
prozentuell den Kostenträgern KELP Baggersee, Igls, Hötting West und Sparkasse
sowie im Jahr 2011 auch dem Kostenträger Rapoldipark zugerechnet worden.
Hierzu bemerkte die Kontrollabteilung, dass gemäß Gesellschaftsvertrag der OSVI
der Gesellschaft die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und Einrichtungen (u.a. die Bob- und Rodelbahn Igls) obliegt. Es wurde daher angeregt zu
prüfen, inwieweit der jährlich anfallende Mietzins weiterhin von der Stadt Innsbruck
getragen werden soll, zumal dieser einen Aufwand der OSVI darstellt, der sich aus
der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt.
In ihrer Stellungnahme gab das Amt für Sport bekannt, dass umgehend mit der
MA I bzw. der OSVI Gespräche aufgenommen werden. Sollte der jährliche Mietzins weiterhin vom Amt für Sport zu tragen sein, werde eine entsprechende Kostenstelle „Bob- und Rodelbahn“ bei der MA IV beantragt.
Darauf Bezug nehmend berichtete das Amt für Sport als Reaktion zur Follow up –
Einschau 2013, dass mit der OSVI und der MA I Gespräche aufgenommen worden
sind und eine Lösung bis zum Sommer 2014 angestrebt werde.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2014 gab das Amt für Sport bekannt, dass noch keine Einigung betreffend die Übernahme der Ausgaben für das
gegenständliche Mietverhältnis erzielt werden konnte und „derzeit zuständigkeitshalber Gespräche zwischen der MA IV und der OSVI“ geführt werden.
Dem der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2015 übermittelten
Schreiben (E-Mail) der MA IV vom 11.08.2015 ist zu nun entnehmen, dass der Leiter des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft die Aufgabe übernommen hat,
eine gesonderte Haushalts- und Kostenstelle für die Entrichtung des in Rede stehenden Mietzinses einzurichten. Dazu hat jedoch das Amt für Sport darauf hingewiesen, dass die entsprechende Umsetzung noch nicht erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zuge ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung auch das Inventarwesen des Amtes für Sport einer Prüfung unterzogen. Dabei stellte die Kontrollabteilung fest,
dass dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung für die
Jahre 2012, 2011 und 2010 keine Inventaränderungsanzeigen übermittelt worden
sind.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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