Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.29
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Belegkontrollen IV. Quartal 2013
(Bericht vom 14.02.2014)
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Der Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal
2013, wurde nach Vorberatung im städtischen Kontrollausschuss am 13.03.2014
vom GR der LH Innsbruck in seiner Sitzung am 27.03.2014 behandelt. In diesem
Rahmen wurde der Antrag des Kontrollausschusses beschlossen, dass
1. die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung der Ausübung des Dienstsports für die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) geschaffen werden und
2. im Sinne der Gleichbehandlung der MitarbeiterInnen die Ämter befragt werden,
inwieweit textile Ausstattung abseits der Dienstkleidung erforderlich ist und in
welchen Ämtern die MitarbeiterInnen bereits über die normale Dienstkleidung
hinaus (z.B. Funktionsunterwäsche) ausgestattet worden sind. Auf Basis des
Befragungsergebnisses sollen die Dienstbekleidungsvorschriften überarbeitet
werden.
Zum Follow up 2014 hat die Kontrollabteilung den Umsetzungsstand in dieser Sache hinterfragt:
Zu Punkt 1 des Antrages wies der Magistratsdirektor in seiner Funktion als Leiter
des inneren Dienstes darauf hin, dass die Anordnung des Dienstsportes nicht in
die Zuständigkeit des Stadtsenates, sondern in die Kompetenz der Bürgermeisterin falle. Die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe müssten aufgrund
ihres Aufgabengebietes und des belastenden Schichtdienstes körperlich belastbar
und fit sein. So bestimme § 38a Abs. 2 lit. b IStR, dass die städtischen Organe der
öffentlichen Aufsicht über die erforderliche körperliche Eignung verfügen müssen.
Zum Erhalt dieser sei ein regelmäßiger Dienstsport notwendig.
So habe Frau Bürgermeisterin am 15.09.2014 den Dienstsport für die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe wie folgt verfügt:
„Die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe haben zum Erhalt ihrer körperlichen Einsatzfähigkeit regelmäßig Dienstsport auszuüben. Dieser soll nach
dienstlicher Verfügbarkeit durchschnittlich wöchentlich 90 Minuten betragen und
nach den Anweisungen des zuständigen Amtsvorstandes durchgeführt werden.“
Ergänzend wurde berichtet, dass das Amt für Präsidialangelegenheiten die
Deckungsbestätigung des Versicherers eingeholt habe. Dieser habe mitgeteilt,
dass die MitarbeiterInnen der MÜG auch während der Ausübung des Dienstsportes versichert seien. Der Empfehlung wurde in diesem Punkt aus Sicht der Kontrollabteilung entsprochen und im Bericht KA-00206/2015 vom 13.03.2015 zur
Follow up – Einschau 2014 dementsprechend festgehalten.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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