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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.33

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Darauf Bezug nehmend ergab die Prüfung, dass der IVB aus der Vermietung von
Sonderfahrzeugen den Zeitraum 2009 bis 2012 betreffend noch ein marginaler Betrag (€ 30,00) zustehen würde.
Die Kontrollabteilung sprach daher die Empfehlung aus, den noch offenen Betrag
zu begleichen und künftig einerseits auf die ordnungsgemäße Verbuchung der
Mietzinse (Fahrzeuge) und andererseits auf die Berechnung der Gesellschafterzuschüsse in korrekter Höhe besonderes Augenmerk zu legen.
Laut Stellungnahme der MA IV werde, um die ordnungsgemäße Verbuchung des
offenen Betrages von € 30,00 sicherzustellen, mit den betroffenen Stellen eine Besprechung vereinbart und die Erledigung entsprechend betrieben.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2014 berichtete der Leiter des Amtes für
Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass die Verrechnung des in Rede stehenden
Betrages „im Zuge der Gegenverrechnung der Betriebsabgangsdeckung IVB“ erfolge und daher keine weitere Zahlung notwendig sei.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2015 hat die Kontrollabteilung den aktuellen
Stand der Erledigung beim Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling
schriftlich abgefragt, bis zur Fertigstellung ihres Berichtes jedoch keine Antwort erhalten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Des Weiteren sind die Vertragsparteien übereingekommen, die von der IVB angeschafften Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Drehleiter) nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer mittels Schenkung, Verkauf zum Buchwert, etc. in das
Vermögen der Stadt Innsbruck zu übertragen.
Um nach Ablauf der geplanten Nutzungsdauer eine Übernahme der vertragsgegenständlichen mobilen Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stadt Innsbruck zu gewährleisten, hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich ehestmöglich mit
der IVB in Verbindung zu setzen und um eine für alle Vertragsparteien zufriedenstellende Lösung bemüht zu sein.
Die Anregung der Kontrollabteilung wurde zustimmend aufgenommen. Für die
diesbezügliche Umsetzung werde lt. Stellungnahme das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft mit der IVB und den zuständigen Dienststellen das Einvernehmen
herstellen und schriftlich präzisieren.
Zum Status quo teilte das betreffende Amt im Rahmen der Follow up – Einschau
2014 mit, dass die Überprüfung der verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich des
Übergangs der Fahrzeuge in das Eigentum der Stadt Innsbruck vom Prokuristen
der IVB (erst) am 05.02.2015 vorgenommen werde.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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