Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Im Zuge der Follow up – Einschau 2015 gab der Leiter des Amtes Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV dazu bekannt, dass in der Zwischenzeit keine diesbezüglichen Gespräche stattgefunden haben. Er werde jedoch mit allen betroffenen Dienststellen und Organisationseinheiten ein Koordinierungsgespräch vereinbaren und Detailabwicklungen besprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
30
Auch stellte die Kontrollabteilung fest, dass nicht alle Ausrüstungsgegenstände der
FF im Bestandsverzeichnis der BFI erfasst worden sind. Laut Aussage des für das
Inventarwesen der BFI verantwortlichen Mitarbeiters ist dieser Mangel u.a. auf die
Beschaffung jener Wirtschaftsgüter der FF zurückzuführen, die zum einen über
Ansuchen der FF vom LFV bestellt und bezahlt und zum anderen der Ankauf über
den LFV abgewickelt, jedoch aus Mitteln der Kameradschaftskassen der FF bezahlt worden sind.
Hierzu merkte die Kontrollabteilung an, dass gem. § 19 „Führung der Kasse, Verwaltung des Vermögens“ der Anlage 1 der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 20.05.2003 i.d.g.F. zur Durchführung des LFG 2001 (Satzung der Freiwilligen Feuerwehren) dem Kassier die Führung der Kasse sowie die Verwaltung
des Vermögens obliegt. Unter anderem hat er die Aufgabe der Führung von Inventaraufzeichnungen wahrzunehmen. Dabei ist nach den Bestimmungen der eben
angesprochenen Verordnung der Tiroler Landesregierung (§ 21) für die in Verwendung der FF stehenden beweglichen Anlagegüter ein Inventarverzeichnis auf
vorgesehenen „Inventarkontoblättern“ zu führen und eine Gliederung nach Gruppen (Fahrzeuge und Anhänger, Maschinen und maschinelle Anlagen, Armaturen
und Schläuche, Gerätschaften und Werkzeuge etc.) vorzunehmen. Aus dem Verzeichnis sollten der Bestand, der Eigentümer, der Anschaffungswert sowie das
Anschaffungsdatum und alle Bestandsveränderungen entnommen werden können.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, am Ende oder zu Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres am Standort der jeweiligen FF eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und die Änderungen in das Inventarverzeichnis der BFI aufzunehmen. Eine laufende Bestandsaufnahme durch die FF mittels eben angesprochener „Inventarkontoblätter“ nimmt die Kontrollabteilung dabei als gegeben
an.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
hinsichtlich einer lückenlosen Inventarisierung mit dem Bezirksfeuerwehrverband
und in weiterer Folge mit allen Kassieren der FF Kontakt aufgenommen werde.
Jedenfalls werde am Ende eines Wirtschaftsjahres am Standort aller FF eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2014 waren noch nicht alle Inventarlisten
der FF bei der BFI eingelangt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
24