Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.35
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In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen und
das Inventar der BFI aktualisiert worden ist. Die Änderungen im Bereich der FF
wurden dabei in das Inventarverzeichnis der BFI aufgenommen und werde dieses künftig jährlich ergänzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Gemäß Rundschreiben des Amtes für Personalwesen der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste vom 23.09.2002 wird für städtische Mitarbeiter nur dann ein Kostenzuschuss für Betriebsausflüge gewährt, wenn die Veranstaltung von einer Abteilung oder mit Zustimmung des Abteilungsleiters von einem Amt oder Referat
durchgeführt wird. Der jährliche Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses
ist vom jeweiligen Vorgesetzten abzuzeichnen. Die Auszahlung der Zuwendung
erfolgt über das Referat Stadtkasse der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Recherchen der Kontrollabteilung dazu haben ergeben, dass in den geprüften Jahren 2012 und 2011 entgegen den Bestimmungen im Rundschreiben vom
23.09.2002 die Kostenzuschüsse jener Mitarbeiter, die den Betriebsfeierlichkeiten
fern geblieben sind, nicht an das Referat Stadtkasse der MA IV rückerstattet worden sind.
Jedenfalls waren auf Anregung der Kontrollabteilung die in den geprüften Jahren
infolge der Antragstellung unzutreffend behobenen Kostenzuschüsse dem Referat
Stadtkasse der MA IV zu refundieren.
Dazu war der seinerzeitigen Stellungnahme zu entnehmen, dass die vergangenen
Kostenzuschüsse evaluiert und allfällige unzutreffenden Kostenzuschüsse rückerstattet werden würden.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2014 gab der Amtsleiter diesbezüglich bekannt, dass die Abrechnung der vergangenen, über die PV
ausbezahlten Beträge, trotz Urgenz, erst am 27.01.2015 vorgelegt worden sind.
Die der Berufsfeuerwehr übermittelten Unterlagen werden „zu einer sofortigen Retourrechnung führen“.
Wie aus einem Aktenvermerk vom 21.05.2015 ersichtlich ist, wurde dem
Branddirektor-Stellvertreter der BFI ein Betrag in Höhe von gesamt € 4.810,00
übergeben und in weiterer Folge von der Stadt Innsbruck auf der
Vp. 2.162010.813100 – Berufsfeuerwehr, Nebenerlöse-Kantine vereinnahmt.
Ferner war dem in Rede stehenden Schriftstück zu entnehmen, dass somit allen Forderungen der Stadt Innsbruck gegenüber der für die BFI zuständigen
DPV nachgekommen worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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