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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.39

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Aufgaben von der Stadtgemeinde Innsbruck zu erledigen und welche Tätigkeiten
vom Land Tirol (Abteilung Wohnbauförderung) auszuführen sind.
Zum damaligen Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurden die vom Referat
Wohnbauförderung betreffend die Bearbeitung von Wohnhaussanierungsanträgen
sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfeansuchen durchgeführten Tätigkeiten vollständig von der Stadtgemeinde Innsbruck finanziert. Auf den Kostenträgern
4410011 – Wohnhaussanierungsförderung, 4410021 – Bürgerinformation und Beratung sowie 4410041 – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wurden für das Jahr
2013 (direkte) Personalkosten (also ohne Umlagekosten) in Höhe von insgesamt
€ 405.109,00 (€ 162.775,00, € 63.644,00 bzw. € 178.690,00) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der von der Kontrollabteilung empfohlenen schriftlichen Festlegung einer Ablauforganisation (Tätigkeiten des Landes Tirol bzw. der Stadt Innsbruck) regte die Kontrollabteilung zusätzlich an zu hinterfragen, welche Aufgaben
definitiv von der Stadt Innsbruck übernommen werden müssen und welche Arbeitsschritte vom Land Tirol auszuführen sind. Sollte sich dabei herausstellen,
dass die Stadt Innsbruck in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzinsund Annuitätenbeihilfe Tätigkeiten verrichtet, welche dem Land Tirol zuzuordnen
sind, empfahl die Kontrollabteilung, mit dem Land Tirol als Ausgleich dafür über
eine finanzielle Beteiligung an den diesbezüglichen Kosten zu verhandeln.
Im Zusammenhang mit den von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlungen beschrieb der Vorstand des Amtes für Wohnungsservice in der seinerzeitigen dazu abgegebenen Stellungnahme historische Entwicklungen in Bezug auf
den Tätigkeitsumfang des Referates Wohnbauförderung in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe:
Vorweg wurde von ihm darüber informiert, dass die Stadtgemeinde Innsbruck vor
rund 50 Jahren Servicestellen für die Sachbereiche Wohnhaussanierung mit
Wohnbauförderung-Eigenheime sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe eingerichtet habe. Kernaufgaben dieser Dienststellen waren die Beratung und Unterstützung der Innsbrucker Bürgerinnen und Bürger bei der Einreichung von Förderungs- bzw. Beihilfeansuchen. Nach dem Wissensstand des Vorstandes des Amtes für Wohnungsservice führten diese Dienststellen aber von Anfang an auch die
Bearbeitung der Anträge mit Berechnung der Förderungen und Beihilfen durch.
Wohnhaussanierung:
Im Jahr 1994 sei bereits einmal mit dem Land Tirol über eine Kostenbeteiligung an
den Personalaufwendungen für den Sachbereich Wohnhaussanierung verhandelt
worden. Damals habe das Land jedoch eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Politik
und Verwaltung hätten daraufhin überlegt, die Prüfung der Wohnhaussanierungsansuchen an das Land abzutreten. Der damalige Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck habe jedoch beschlossen, die Bearbeitung der Wohnhaussanierungsansuchen im eigenen Haus mit verringertem Personal (drei anstelle von vier
Technikern) weiterzuführen. Der Teilbereich Wohnbauförderung-Eigenheime sei
an das Land abgetreten worden. Grundlage für diese Entscheidung wären erkannte (und in der Stellungnahme näher ausgeführte) Vorteile einer stadteigenen Prüfstelle für die Innsbrucker Bürger gewesen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass sich die Aufgaben der Förderungsstelle in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert hätten. Neben der Wohnhaussanierung werden die städtischen Impulsförderungen „Nachträglicher Lifteinbau“, „Einbau von seniorengerechten
Nasszellen“ sowie „Innsbruck fördert: energetische Sanierung (IFES)“ betreut.
Nachdem sich die Richtlinien der stadteigenen Förderungen in vielen Bereichen
eng an die Richtlinien der Wohnhaussanierungsförderung des Landes anlehnen,
seien die diesbezüglichen Aufgaben miteinander verflechtet. Dadurch würden sich
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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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