Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.40
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zahlreiche Synergieeffekte ergeben. Abschließend argumentierte der Vorstand des
Amtes für Wohnungsservice, dass für die Förderungswerber ein Ansprechpartner
für alle Förderungen ein ausgezeichnetes Service bedeuten würde. Alle Förderunterlagen würden nur einmal benötigt werden. Mögliche Parallelförderungen würden
gemeinsam mit den Förderungswerbern optimiert werden. Dabei spiele die Beratung eine sehr wichtige Rolle. Die Festlegung einer Ablauforganisation, welche
Aufgaben in diesem Bereich von der Stadtgemeinde Innsbruck und welche vom
Land Tirol zu erledigen sind, sei aufgrund der Verflechtung der Aufgabenbereiche
aufwändig und nehme einige Zeit in Anspruch. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde die weitere Vorgehensweise überlegt.
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (MuAB):
Einleitend wurde vom Vorstand des Amtes für Wohnungsservice zu diesem Bereich bestätigt, dass die städtische Beihilfenstelle im Vergleich zu den anderen
Tiroler Gemeinden bei der MuAB wesentlich umfangreichere Aufgaben wahrnimmt. Dieser Aufgabenumfang sei historisch gewachsen und bisher nicht hinterfragt worden. In der Stellungnahme führte der Amtsvorstand die seiner Meinung
nach aufgrund der Prüfung der MuAB-Ansuchen durch die städtische Prüfstelle
gegebenen Vorteile für die Stadtgemeinde Innsbruck aus.
In Bezug auf die Empfehlung(en) der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass für
den MuAB-Bereich bereits eine Vergleichsaufstellung erstellt worden sei, welche
Arbeiten von der städtischen Dienststelle und welche von den anderen Gemeinden
erledigt werden. Der Arbeitsumfang der anderen Gemeinden decke sich mit jenem, welchen die Stadtgemeinde Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde zwingend wahrzunehmen hätte. Dieser Aufgabenvergleich könne bereits als Diskussionspapier bei allfälligen (Finanzierungs-)Verhandlungen mit dem Land Tirol hilfreich sein.
Im Zuge der vergangenen Follow up – Einschau 2014 wurde vom zuständigen
Amtsvorstand darauf verwiesen, dass der Magistratsdirektor in Eigeninitiative das
KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt habe, eine Organisationsanalyse im Amt für Wohnungsservice durchzuführen. In dieser Analyse würden auch
die Ablauforganisationen der Bereiche „Wohnhaussanierung“ und „Mietzins- und
Annuitätenbeihilfe“ festgelegt und die Tätigkeiten für das Land Tirol hinterfragt
werden. Dieser Bericht sei im Laufe des Frühjahres 2015 zu erwarten.
Neuerlich zu dieser Angelegenheit befragt, teilte der Vorstand des Amtes für Wohnungsservice aktuell mit, dass der angekündigte Bericht des KDZ zwischenzeitlich
vorliegen würde. Dieser stimme in einigen Punkten, besonders hinsichtlich freiwilliger Leistungen der Stadt Innsbruck für das Land Tirol, mit den Feststellungen der
Kontrollabteilung überein. Die Empfehlung der Kontrollabteilung, mit dem Land in
Verhandlungen zu treten, um eine finanzielle Entschädigung für diese freiwilligen
Leistungen zu erhalten, sei berücksichtigt worden. Diesbezüglich geführte Gespräche auf politischer und Beamtenebene ließen jedoch erkennen, dass für das Land
eine finanzielle Entschädigung für die Leistungen der Stadt Innsbruck, wie schon
1994, nicht in Frage komme.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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