Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.41
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In weiterer Folge werde daher zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang diese
freiwilligen Leistungen der Stadt Innsbruck weitergeführt werden sollen. Der Amtsvorstand listete in einer umfangreichen Beschreibung die nach Ansicht der Dienststelle wichtigsten diesbezüglichen Entscheidungsparameter für Politik und Verwaltung auf.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
3.2 Follow up – Einschau 2014 / Bereich Unternehmungen und
sonstige Rechtsträger
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)
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Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als
Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde
für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal € 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung der Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e).
Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigmachung einer ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restlichen 40 % nach Erfüllung einer allgemeinen und zweier technischer
Auflagen vorgesehen. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die dargestellte Förderung noch nicht ausbezahlt bzw. konnte diese aufgrund der Nichterfüllung von
Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfolgen.
Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung, dass durch die Vorlage eines Gutachtens eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros der Nachweis
über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase
bzw. deren Abschluss zu erbringen war. Dieser Nachweis konnte auch in Form der
Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen Behörde
eingebracht worden, allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen.
Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung
sollte frühestens Ende 2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt. Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die
Auszahlung der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt
offene Kollaudierung empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich mit dem Fördergeber über eine alternative Auflagenerfüllung zu verhandeln. Letztlich erinnerte die
Kontrollabteilung auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfallen.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, dass das Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei
der zuständigen Behörde eingereicht worden wäre, jedoch trotz mehrfacher Urgenz eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt sei. Die Ge…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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