Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.42
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schäftsführung kündigte weiters an, im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung zu versuchen, mit der Förderstelle alternative Auszahlungsbedingungen auszuverhandeln.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 gab die Naturstrom Mühlau GmbH an,
dass die Geschäftsführung im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung mit der
Förderstelle mehrfach konferiert und ein entsprechendes Gutachten über die
Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ zur – nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung vorgelegt habe. Ein Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen durch
den Fördergeber war damals für Ende Februar 2011 in Aussicht gestellt worden.
Die Follow up – Prüfung 2011 ergab, dass es durch die beschriebene Vorgangsweise gelungen wäre, am 19.09.2011 einen Teilbetrag der Förderung in Höhe von
€ 167.811,00 zu lukrieren. Die Auszahlung der restlichen Fördermittel in Höhe von
€ 34.458,00 wäre abhängig von der behördlichen Löschung zweier in der Realität
nicht mehr existierender Wasserrechte im Wasserbuch. Die dafür notwendige(n)
Einigung(en) über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der zuständigen Behörden „hängen“. Bei der Wasserfassung der Kraftswerksanlage Rauch 2 standen sich widersprechende Bescheide der Wasserrechtsbehörde und des Bundesdenkmalamtes gegenüber.
Hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen zur Kraftwerksanlage Mühlau 6
(IKB AG) fehlte die Einigung zwischen der Landesstraßenverwaltung, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Wasserrechtsbehörde. Die Geschäftsführung kündigte im Hinblick auf die restlichen Fördermittel in Höhe von € 34.458,00
an, weiterhin um eine entsprechende Auszahlung bemüht zu sein.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 erneut zu dieser Thematik befragt, informierte die Geschäftsführung darüber, dass sich im Vergleich zum vergangenen
Jahr keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten. Gleichzeitig bekräftigte die
Naturstrom Mühlau GmbH ihr weiteres Bemühen, die Auszahlung des restlichen
Förderbetrages zu erreichen. Dabei wäre man jedoch auf behördliche Beurteilungen und Entscheidungen angewiesen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2013 schilderte die Geschäftsführung der
Naturstrom Mühlau GmbH (erneut) ihre Bemühungen, die Grundlagen für die Auszahlung des noch ausständigen Restbetrages von € 34.458,00 zu schaffen. Im Ergebnis wurde über leichte Verhandlungsfortschritte betreffend die letztmaligen
Vorkehrungen für die Anlagen Mühlau 6 (IKB AG) bzw. Rauch 2 berichtet, welche
die Voraussetzung für die behördliche Beurteilung der beiden in der Realität nicht
mehr existenten Wasserrechte im Wasserbuch bilden. Auch die nach wie vor nicht
erfolgte Kollaudierung hänge lt. dem zuständigen Verfahrensleiter ebenfalls von
der Realisierung der letztmaligen Vorkehrungen für diese beiden Anlagen ab.
Konkrete (bauliche) Umsetzungsmaßnahmen wurden von der Geschäftsführung
der Naturstrom Mühlau GmbH für die Jahre 2015 bzw. 2016 angekündigt.
Im vergangenen Jahr wurde von der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau
GmbH in der Follow up – Einschau 2014 darauf verwiesen, dass der inhaltliche
Stand ident zu der im Jahr 2013 geschilderten Lage sei. Weitere konkrete (bauliche) Umsetzungsschritte wären erst für die Jahre 2015 bzw. 2016 vorgesehen.
Erneut zum aktuellen Stand der Dinge befragt, berichtete die Geschäftsführung
der Naturstrom Mühlau GmbH darüber, dass hinsichtlich der widersprüchlichen
Denkmal- und Wasserrechtsbescheide betreffend der Wehranlage Rauch 2 Ende
2015 eine konsensuale Lösung zwischen beiden Behörden gefunden worden wäre. Die Umsetzung der Maßnahmen an der Wehranlage Rauch 2 sei für das Jahr
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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