Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.48
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Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang, Kostenansätze für Straßenbahnabschnitte, deren Realisierung im Rahmen des Regional- und Straßenbahnprojektes nicht weiter vorgesehen waren, aus der Kostendarstellung herauszunehmen bzw. für den planungstechnisch maßgeblich geänderten Abschnitt
O8S – Straba-Schleife Olympisches Dorf eine Anpassung der prognostizierten
Kosten vorzunehmen.
Des Weiteren regte die Kontrollabteilung für die im Vorfeld getätigten Baumaßnahmen „Anpassung Andreas-Hofer-Straße für die Regionalbahn“ und „Südtiroler
Platz“ an, die in der Aufstellung dargestellten Finanzierungsanteile der Stadtgemeinde Innsbruck und des Landes Tirol entsprechend der tatsächlichen Zahlungen
zu korrigieren.
Die IVB begründeten im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Vorbericht der Prüfung
die Berücksichtigung nicht zur Umsetzung vorgesehener Bauabschnitte in der
Kostendarstellung damit, dass diese nicht entfallen, sondern lediglich vorerst zurückgestellt würden. Die Kosten einer künftigen Realisierung würden aus diesem
Grunde weiterhin in der Kostendarstellung mitgeführt. Für jenen gegenüber der
Projektentwicklung und Vorplanung maßgeblich veränderten Abschnitt O8S könne
gemäß Stellungnahme der IVB vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung über die
tatsächlichen Aufwendungen keine Aussage bzw. Erklärung abgegeben werden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2014 wurde die IVB um Übermittlung einer aktuellen Plan- und Ist-Kostendarstellung und weitergehende Information zur Umsetzung der im Prüfbericht ausgesprochenen Empfehlungen gebeten. Die IVB teilte
hierzu mit, dass den Anregungen der Kontrollabteilung in Form einer neukonzipierten Kostentabelle bzw. -verfolgung nachgekommen worden sei, indem geänderte
Bauabschnittsgrenzen, Zusatzleistungen und entfallene Streckenabschnitte gesondert erfasst und gegenübergestellt würden. Da sich die Art und Weise der Darstellung in Tabellenform zum aktuellen Zeitpunkt jedoch mit den Finanzierungsgebern Stadt Innsbruck und Land Tirol in Abstimmung befinde, konnte keine aktuelle
Plan- und Ist-Kostendarstellung übermittelt werden. Eine Anpassung der in
der Kostenübersicht dargestellten Kosten für die Baumaßnahmen „Anpassung
Andreas-Hofer-Straße für die Regionalbahn“ und „Südtiroler Platz“ ist gemäß Information der IVB erfolgt.
Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau 2015 wurde der Kontrollabteilung eine überarbeitete Kostendarstellung in Form einer umfassenden Projektbilanz 2004 – 2020 vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass u.a. auf 7 Grundstücken der Stadt Innsbruck und 2 Grundstücken des Landes Tirol Grundflächen
dauerhaft von Baumaßnahmen des Regional- und Straßenbahnprojektes betroffen
waren. Bezüglich der Ausführung von Bauarbeiten auf Grundstücken im Eigentum
der Stadt wurde vom Projektleiter der IVB auf den zwischen der IVB und der Stadt
Innsbruck abgeschlossenen Vertrag über die Benützung von Gemeindestraßen
vom 14.05.1998 verwiesen. Bei ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest,
dass auch städtische Privatgrundstücke von den durch die IVB im Zuge des Regional- und Straßenbahnprojektes umgesetzten Baumaßnahmen hinsichtlich der
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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