Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.50
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zungsberechtigten Kontakt aufzunehmen, um die Vertragsverhältnisse anzupassen.
Die nunmehr zuständige Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
berichtete im Zuge der Follow up – Einschau 2015 detailliert über aktuelle Bearbeitungsfortschritte rund um die Anpassung der bestehenden Vertragsgrundlagen.
Eine endgültige Bereinigung konnte seitens der Dienststelle noch nicht erfolgen.
Dies deshalb, da – für die Kontrollabteilung nachvollziehbare – weitere
(Ab-)Klärungen mit Verhandlungspartnern erforderlich waren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die im Rahmen der Gruppenbesteuerung im IKB AG-Konzern für den Bereich
des so genannten steuerlichen Querverbundes IKB tatsächlich erzielten (Körperschaft-)Steuervorteile fließen den Aktionären Stadt Innsbruck und TIWAG im Wege von Vorzugsdividenden zu. Bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurde von der IKB AG an ihre Aktionäre Stadt und TIWAG unter
dem Titel „Vorzugsdividende Regionalbahn“ ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 3.902.909,56 ausbezahlt. Die Kontrollabteilung führte im Zuge ihrer Prüfung
auch eine Verifizierung dieser für die Jahre 2008 bis 2012 von der IKB AG errechneten Vorzugsdividenden durch. Ohne seinerzeit auf die exakten Berechnungsdetails näher einzugehen, hielt die Kontrollabteilung im Ergebnis fest, dass die von
der IKB AG angestellten Kalkulationen für sie vollständig nachvollziehbar waren.
Auf ein Detail der von der IKB AG vollzogenen Berechnungsmodalität wurde von
der Kontrollabteilung aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit jedoch hingewiesen. Die im separaten Rechenkreis des fiktiven steuerlichen Querverbundes
TIWAG geführten Investitionen (bzw. genau genommen der durch sie verursachten Abschreibungen) werden bei der Ermittlung der Vorzugsdividende von der IKB
AG berücksichtigt. Dies in dem Ausmaß, in welchem sie im steuerlichen Einkommen der IKB AG-Gruppe noch Platz finden. Eine allfällige Ausgleichszahlung
des Landes hätte sich daher lediglich auf jenen Anteil der im steuerlichen Querverbund TIWAG geführten Abschreibungen zu beziehen, welche von der IKB AG
(ertrag-)steuerlich mangels Deckung nicht verwertet werden können. Eine derartige Situation hat sich bei der Kalkulation der Vorzugsdividende für das Jahr 2009
ergeben. Bezogen auf den nach dem städtischen Finanzierungsanteil an den zugrunde liegenden Investitionen ermittelten Abschreibungsbetrag von € 3.102,60
ergab sich für das Jahr 2009 ein für die Stadt nicht realisierter Steuervorteil in Höhe von € 775,65. Diese Summe wäre nach dem Verständnis der Kontrollabteilung
vom Land als Ersatzzahlung an die Stadt auszugleichen gewesen. Eine diesbezügliche Ausgleichszahlung wurde vom Land bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung nicht an die Stadt überwiesen.
Obwohl dieser Betrag verhältnismäßig gering ist, erwähnte die Kontrollabteilung
diesen Aspekt vor allem auch deshalb, da sich in diesem Zusammenhang ihrer
Meinung nach auch die generelle Frage stellte, wie das Land von einer derartigen
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Kenntnis erlangt, nachdem nicht das
Land, sondern die TIWAG Aktionär der IKB AG ist. Auch war für die Kontrollabteilung unklar, wie die Stadt vom Bestehen einer derartigen Forderung gegenüber
dem Land informiert wird. Im Rahmen von Gesprächen mit dem in der IKB AG für
den Geschäftsbereich Management Service zuständigen Leiter stellte sich heraus,
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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