Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.51

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dass ein Abwicklungsmodus für sich ergebende Ersatzzahlungen des Landes bis
zum damaligen Zeitpunkt nicht festgelegt worden wäre.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, hinsichtlich der sich ergebenden Ersatzzahlungen des Landes in Zusammenarbeit mit der IKB AG (und dem Land) einen
praktikablen Abwicklungsmodus festzulegen und zu dokumentieren. Die IKB AG
pflichtete der Empfehlung der Kontrollabteilung in ihrer abgegebenen Stellungnahme bei. Von der IKB AG wurde ausgeführt, dass die dafür erforderliche Datenübermittlung im Zuge der jährlichen Berechnung der Vorzugsdividenden bereitgestellt und in einen entsprechenden Ablauf integriert werden könne. Die MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Die dafür nötige regelmäßige Datenübermittlung durch die IKB AG sei bereits veranlasst worden.
Zur vergangenen Follow up – Einschau 2014 informierten die MA IV und die IKB
AG in einer koordinierten Stellungnahme darüber, dass ein praktikabler Abwicklungsmodus in Zusammenarbeit zwischen IVB, IKB AG und MA IV festgelegt worden wäre und die hierfür erforderliche, regelmäßige Datenübermittlung vereinbart
und seither durchgeführt werden würde. Die von der Kontrollabteilung empfohlene
schriftliche Dokumentation des Abwicklungsmodus war noch ausständig.
Die IKB AG und die MA IV informierten aktuell darüber, dass die von der Kontrollabteilung empfohlene schriftliche Dokumentation des Abwicklungsmodus inzwischen vorliege. Als Nachweis stellte die MA IV der Kontrollabteilung die mit
„steuerlicher Querverbund Regional- und Straßenbahn – Abwicklung Sonderdividenden“ bezeichnete Unterlage zur Verfügung.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die MA IV weiters, dass die von der Kontrollabteilung monierte Ersatzzahlung in Höhe von € 775,65 zwischenzeitlich
vom Land Tirol geleistet wurde. Diese Zahlung ist am 22.09.2015 auf der
Vp. 2/879000+829200 – Innsbrucker Kommunalbetriebe AG – Sonstige Einnahmen – Steuerlicher Querverbund verbucht worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Ausschüttung der Vorzugsdividende für das Regional- und Straßenbahnprojekt
ist in dem zwischen der Stadt und der TIWAG als Aktionäre der IKB AG abgeschlossenen Syndikatsvertrag vom 03.05.2002 geregelt. Ende des Jahres 2005
wurde von der IKB AG eine Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag vorbereitet,
welche allerdings zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung von den Vertragsparteien (Stadt und TIWAG) nicht unterfertigt worden ist. In dieser Vertragsunterlage wurden unter anderem auch ergänzende Übereinkünfte hinsichtlich der im ursprünglichen Syndikatsvertrag enthaltenen Bestimmungen betreffend die Ausschüttung einer Vorzugsdividende im Zusammenhang mit dem Regional- und
Straßenbahnprojekt getroffen. Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam,
dass die Ausschüttung der „Vorzugsdividende Regionalbahn“ unter anderem auch
auf den vertraglichen Regelungen dieser bislang nicht unterfertigten Zusatzvereinbarung basiert. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, in Kooperation mit der IKB AG um die Unterzeichnung dieser Vertragsgrundlage bemüht zu sein. Im Anhörungsverfahren führte die IKB AG aus, dass die Unterfertigung der angesprochenen Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag von ihr angestrebt werde. Im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches werde die IKB AG

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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