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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.53

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Unter Hinweis auf die in Tz 42 aktuellen von der IKB AG und der MA IV abgegebenen Stellungnahmen stand die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung wie beschrieben noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Die IVB schloss mit einem Unternehmen, welches in der für den Anschaffungsprozess der neuen Straßenbahn-Triebwägen gegründeten Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) vertreten war, am 11.09.2012 einen „Vertrag über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbahnfahrzeugen“ mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 ab. Dieser Wartungsvertrag beinhaltet unter anderem auch die so genannte Leistung der
„Hauptuntersuchung“. Diese bezeichnet die Inspektionen nach § 61 Abs. 3 Z 12
der Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO). Die Kontrollabteilung merkte an,
dass es sich bei den Kosten für die durchzuführenden Hauptuntersuchungen
der neuen Straßenbahnen ihrer Meinung nach nicht um klassische Investitionskosten des Regional- und Straßenbahnprojektes handelt. Vielmehr stellen diese
Positionen Aufwendungen des laufenden Betriebes der Erbringung der (Straßenbahn-)Verkehrsdienstleistung dar. Zum Prüfungszeitpunkt bestand aus Sicht der
Kontrollabteilung keine klare vertragliche Regelung über die separate Begleichung
dieser Aufwendungen durch die Stadt Innsbruck. Während die Verrechnung des
auf die Stubaitalbahn entfallenden betraglichen Anteiles der Hauptuntersuchungen
aus dem vertraglichen Blickwinkel im Verkehrsdienstvertrag mit der VVT dokumentiert worden ist, fehlte nach Meinung der Kontrollabteilung eine derartige vertragliche Regelung zwischen IVB und der Stadt Innsbruck. In diesem Punkt wäre nach
Einschätzung der Kontrollabteilung der zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung unbefristet abgeschlossene ÖPNV-Vertrag zu adaptieren. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, in Zusammenarbeit mit der IVB eine diesbezügliche Anpassung
des bestehenden ÖPNV-Vertrages zu prüfen. Die MA IV sagte zu, der Empfehlung
der Kontrollabteilung zu entsprechen. Mit den Vorarbeiten zur Ergänzung des
ÖPNV-Vertrages sei bereits begonnen worden.
Im vergangenen Jahr avisierte die MA IV, dass der ÖPNV-Vertrag im damals laufenden Jahr (2015) überarbeitet werde.
Zur nunmehrigen Follow up – Einschau 2015 wurde von der MA IV darauf hingewiesen, dass die Verhandlungen zur Aktualisierung des ÖPNV-Vertrages noch
nicht abgeschlossen wären, aber mit allen Beteiligten zügig fortgesetzt werden
würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

45

Zudem machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die bisherigen von
der MA IV zur Finanzierung des Regional- und Straßenbahnprojektes angestellten
Bedeckungsrechnungen diese Kosten nicht beinhalte(te)n. Durch die kameralistische Abwicklung dieser Aufwendungen über die Vp. 5/875000-775130 wurden
diese Beträge letzten Endes mit Geldmitteln bedeckt, welche für die Realisierung
des Regional- und Straßenbahnprojektes zweckgebunden waren. Auf der rechnerischen Basis des seinerzeitigen Straßenbahnfuhrparkes der IVB (insgesamt 32
neue Trams) war bis zum Jahr 2018 in diesem Bereich mit Gesamtkosten in Höhe
von € 6.446.392,81 (inkl. der Kosten für die Jahre 2012 und 2013) zu rechnen. Bei

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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