Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.54
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diesem Betrag war die vertraglich vorgesehene Valorisierung noch nicht miteinbezogen. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV zu prüfen, ob allenfalls eine alternative Bedeckungsmöglichkeit dieser Kosten für die „Hauptuntersuchungen“ umsetzbar war. Falls von der MA IV die weitere unveränderte buchhalterische Vorgangsweise angestrebt wurde, empfahl die Kontrollabteilung, bei einer allfälligen
künftigen Beschlussfassung in Sachen Regional- und Straßenbahnprojekt diesen
Umstand bei der Erstellung der Bedeckungsrechnung mit zu berücksichtigen. Die
MA IV sagte zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
In Verbindung mit der Ankündigung der Überarbeitung des ÖPNV-Vertrages im
damals laufenden Jahr (2015) sagte die MA IV zu, dass dabei auch die Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich der Bedeckung der Kosten für Hauptuntersuchungen thematisch verwirklicht werden würde.
In der Follow up – Einschau 2015 verwies die MA IV erneut darauf, dass die Bedeckung der Hauptuntersuchungen für die neuen Fahrbetriebsmittel bei der Überarbeitung des ÖPNV-Vertrages thematisiert werden würde. Eine Rücksprache
der Kontrollabteilung mit der Leiterin des Referates Budgetabwicklung und Finanzcontrolling zeigte, dass die auf die Stadt Innsbruck entfallenden Kosten für
die Hauptuntersuchungen der Jahre 2015 und 2016 buchhalterisch über die
Vp. 1/875000-755130 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH –
Lfd. Transferzlg.-Betriebsabgang verarbeitet worden sind. Damit wurde die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Umsetzung des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum
der Landeshauptstadt Innsbruck hat die IVB die Beschleunigungs- und
Anpassungsmaßnahmen der Gleisstrecke Andreas-Hofer-Straße – Bürgerstraße –
Anichstraße für die Regionalbahn durchgeführt und Mitte September 2005 (baulich) abgeschlossen. Die im Rahmen dieses Finanzierungsübereinkommens
durchgeführten Investitionen wurden nach den im Übereinkommen festgelegten
Quoten an die Financiers Stadt (18,27 %), Land (49,78 %) und Bund (31,95 %)
verrechnet. Begründet durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen wurden auf
den Debitorenkonten der Financiers zum Prüfungszeitpunkt November 2013 im
Bereich der Abrechnung der Investitionen, welche auf der Grundlage des im Jahr
2004 unterfertigten Finanzierungsübereinkommens abgewickelt worden sind,
Überzahlungen in Höhe von € 34.353,93 (Bund), € 3.926,70 (Land) und
€ 19.666,62 (Stadt) ausgewiesen. Zumindest was die Überzahlung der Stadt Innsbruck in der Höhe von € 19.666,62 betrifft, empfahl die Kontrollabteilung der IVB,
in Kooperation mit der MA IV eine Bereinigung herbeizuführen. Die IVB verdeutlichte im Anhörungsverfahren, dass das Guthaben aus nachträglichen Rechnungsgutschriften entstanden ist und die Infrastrukturabrechnung auf Basis des
Übereinkommens zwischen Bund/Land/Stadt betrifft. Zwischenzeitlich sei aus diesem Vertrag keine weitere Abrechnung durchgeführt worden. Abschließend kündigte die IVB an, bei der nächsten Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrages
abgewickelten Investitionen eine Gegenverrechnung vorzunehmen. Die MA IV avisierte in ihrer Stellungnahme, die IVB zu ersuchen, das aktuelle Guthaben der
Stadt im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung bei der nächsten projektbezogenen Abrechnung mit der Forderung an die Stadt zu kompensieren.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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