Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.57
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Miteigentümer weiterhin ausständig. Die IIG & Co KG werde mit Nachdruck den
Abschluss des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages forcieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen / Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2014
(Bericht vom 10.02.2015)
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Im Zuge dieser Einschau hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung
betreffend die Gewährung einer Sondersubvention an die Neue Mittelschule Reichenau geprüft.
Aus dem von der Kontrollabteilung angeforderten Subventionsansuchen ging hervor, dass der Direktor der Neuen Mittelschule Reichenau den Schülern jeden Montag ein Schulfrühstück anbietet und dieses Angebot auch auf Mittwoch ausweiten
möchte. Finanziert wurde/wird diese Aktion lt. Aussage des Direktors bisher durch
private Sachspenden, die damit verbundene Arbeit wird von einer pensionierten
Lehrerin unentgeltlich verrichtet. Als Antragsteller fungierte die NMS Reichenau,
das Ansuchen wurde vom Direktor gefertigt und mit dem Schulstempel versehen.
Die Verbuchung des Förderbetrages erfolgte auf der Vp. 1/289000-757910 –
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut. Jahressubventionen S 520.
In diesem Zusammenhang vertrat die Kontrollabteilung die Ansicht, dass bei der
gewählten Vorgangsweise die Stadt Innsbruck (als Schulerhalter) gleichzeitig als
Förderungswerber und subventionsauszahlende Stelle auftritt.
Da der sogenannte „Breakfast Club“ – organisiert, gestaltet und betreut von der
Volkshilfe Tirol – bereits einige Innsbrucker Schulen mit einem Schulfrühstück versorgt, empfahl die Kontrollabteilung, die Möglichkeit anzudenken, auch die NMS
Reichenau diesbezüglich mit einzubeziehen. Andernfalls müsste zumindest einer
der Initiatoren des Schulfrühstücks an der NMS Reichenau künftig als Privatperson
und nicht im Namen der Schule um eine Subvention ansuchen.
In der damaligen Stellungnahme dazu teilte das jetzige Amt für Schule und Bildung
mit, dass, wenn weitere Subventionen benötigt werden, nicht die Schule, sondern
der Elternverein oder eine Privatperson das Ansuchen um eine Förderung für das
Schulfrühstück in der NMS Reichenau stellen wird.
Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow
up – Einschau 2015 informierte der Vorstand des Amtes für Schule und Bildung
zur Sachlage, dass in der Neuen Mittelschule Reichenau über Initiative des Schulleiters weiterhin ein Frühstück angeboten werde. Von der Stadt Innsbruck würden
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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