Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.58

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keine Kosten mehr übernommen, weder als Subventionsgeber, noch würden
Rechnungen oder Honorare angewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2015
(Bericht vom 01.06.2015)

50

Die Kontrollabteilung hob im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Belegkontrolle
eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft in
Höhe von € 160.000,00 an das Österreichische Rote Kreuz aus. Auf der Anordnung war als Zahlungsgrund „Abgeltung Abfertigungszahlung 2015“ vermerkt. Die
Auszahlung ist budgetär über die Haushaltsstelle 1/530000-728100 – Rettungsdienste – Entgelte für sonstige Leist.- Freiwillige Rettung Ibk. abgewickelt worden.
Der Auszahlungsanordnung war keine Rechnung, sondern ein Ansuchen zur Abfertigungsabgeltung in Höhe von € 160.000,00 der Freiwilligen Rettung Innsbruck
beigelegt.
Hinsichtlich der bei der Auszahlung verwendeten Post 728 – Entgelte für sonstige
Leistungen – war die Kontrollabteilung der Meinung, dass in diesem Fall kein unmittelbarer Leistungsaustausch zustande kam und es sich daher um eine Zuwendung bzw. Subvention handelte. Für eine Leistung, der keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht, wird im Kontierungsleitfaden für Gemeinden und
Gemeindeverbände die Post 755 – laufende Transferzahlungen an Unternehmungen – vorgeschrieben.
Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit zeigten, dass die Stadt
Innsbruck (lt. den vorliegenden Unterlagen) mit Subventionszuschüssen bis zum
30.06.2011 die tatsächlich anfallenden Abfertigungszahlungen der Freiwilligen
Rettung Innsbruck übernahm. Mit der Neugründung der Gesellschaft „Rotes Kreuz
Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH“ im Jahr 2011, sind die Abfertigungen
bis Dezember 2012 von der GmbH selbst getragen und ausbezahlt worden. Der
Vereinsvorstand der Freiwilligen Rettung Innsbruck ersuchte im Jahr 2013 aufgrund der Höhe der finanziellen Belastung durch die Abfertigungen einen gemeinsamen Lösungsansatz mit der Stadt Innsbruck zu finden. In Summe wurde aus
damaliger Sicht ein finanzieller Gesamtaufwand für Abfertigungszahlungen in Höhe von € 1.452.181,31 von der Gesellschaft errechnet (inkl. 2012 bereits geleistete
und zukünftige Abfertigungen bis 2043).
Der Vorstand des städtischen Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte
mittels Schreiben vom 12.04.2013 (Zl. IV-4124/2013) dem Geschäftsführer der
Freiwilligen Rettung Innsbruck mit, dass nach Rücksprache mit Frau Bürgermeisterin die Finanzverwaltung angewiesen wurde, ab dem Voranschlag 2014 jährlich
einen Betrag von € 160.000,00 für die Abfertigungszahlungen zu budgetieren, um
den voraussichtlichen Geldbedarf bis zum Jahr 2043 Zug um Zug abzubauen. Die
städtischen Gremien wurden mit dieser Thematik nicht explizit beschäftigt. Die betroffene Haushaltsstelle (1/530000-728100 – Rettungsdienste – Entgelte für sonstige Leist.- Freiwillige Rettung Ibk), über die der aufgezeigte Sachverhalt abgewickelt worden ist, wurde jedoch in der Ordentlichen Gebarung des städtischen
Haushaltsplanes gemäß § 57 Abs. 2 IStR vom Gemeinderat festgesetzt.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

48