Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.59

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Die Überprüfung der oben genannten Haushaltsstelle ergab, dass in dieser Angelegenheit bisher 2 Auszahlungen zu je € 160.000,00 seitens der Stadt Innsbruck
getätigt worden sind. Neben der Überweisung, welche die Kontrollabteilung im
Jänner 2015 aushob, wurde bereits im Feber 2014 eine entsprechende Zahlung
der Stadt Innsbruck getätigt. Bei beiden Auszahlungen war eine Namensliste mit
Abfertigungsbeträgen – ohne genauere Berechnungsunterlagen – beigelegt.
Im Lichte der gesetzlichen Definition gem. § 67 Abs. 3 EStG der Abfertigung „Alt“,
vermisste die Kontrollabteilung aussagekräftige Unterlagen bei den oben erwähnten Nachweisen, die einen rechnerischen Nachvollzug der gesetzlichen Abfertigungshöhe je Mitarbeiter ermöglichten. Da bei den Abfertigungen, die von der
Freiwilligen Rettung Innsbruck vorgelegt worden sind, Beträge aufschienen, die
unter € 2.100,00 (bzw. bei einer Abfertigung unter € 1.500,00) lagen, waren diese
– aus Sicht der Kontrollabteilung – aufgrund der gesetzlichen Berechnungslogik
kritisch zu hinterfragen und durch inhaltlich aussagekräftigere Nachweise zu belegen.
Die Kontrollabteilung empfahl, dass die Auszahlungen künftig über die Post 755 –
laufende Transferzahlungen an Unternehmungen bewerkstelligt werden, da keine
unmittelbare Gegenleistung mit der städtischen Zuwendung verbunden ist. Des
Weiteren empfahl die Kontrollabteilung in Bezug auf die Verwendungsnachweise
detaillierte und aussagekräftige Abrechnungen einzufordern, die einen rechnerischen Nachvollzug der einzelnen gesetzlichen Abfertigungen ermöglichen.
Aufgrund der kumulierten finanziellen Größenordnung und der voraussichtlich langen Zeitspanne der städtischen Zahlungen, regte die Kontrollabteilung zusätzlich
an, den Sachverhalt dem Gemeinderat explizit zur Kenntnis zu bringen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung vom genannten Amt mitgeteilt,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bezüglich der Abwicklung über die Post
755 – laufende Transferzahlungen an Unternehmen in Zukunft entsprochen wird.
Des Weiteren wurde die Einholung von ergänzenden Unterlagen, die nachweisliche Abfertigungszahlungen in allen Fällen bestätigen, zugesichert. Eine neuerliche
Befassung des Gemeinderates in dieser Angelegenheit wurde vom gegenständlichen Amt nicht angedacht.
Hinsichtlich der Anregung seitens der Kontrollabteilung, den Gemeinderat vom
Sachverhalt explizit in Kenntnis zu setzen, ist im Kontrollausschuss vom
02.07.2015 nachstehender Antrag einstimmig angenommen worden:
„Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, im Sinne der Anregung der
Kontrollabteilung in Tz 5 des Berichtes betreffend die Abfertigungsabgeltung an die
Freiwillige Rettung, die Magistratsabteilung IV zu beauftragen, den Sachverhalt dem
Gemeinderat explizit zur Kenntnis zu bringen.“

Der zitierte Antrag wurde sodann im Gemeinderat vom 16.07.2015 behandelt und
einstimmig angenommen. Im öffentlichen Gemeinderatsprotokoll konnte die Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 diesbezüglich nachlesen,
dass die Absicht bestand, den in Rede stehenden Sachverhalt in einer Sitzung
noch vor dem Budget-Gemeinderat zu behandeln. Das für die Behandlung vorgeschlagene Zeitfenster wurde damit begründet, dass das Budget 2016 eine inhaltlich entsprechende Voranschlagspost enthalten würde.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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