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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll-22-01-2015.pdf

- S.8

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21.

III 13513/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA - B28, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HA - B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
wegen Befangenheit von GRin Dr.in Krammer-Stark sowie bei Stimmenthaltung von
GR Kritzinger, 2 Stimmen; gegen "Für
Innsbruck", 9 Stimmen)
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA - B28, Höttinger Au,
Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg,
Amberggasse, Pirmingasse und
Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA -B4), gemäß § 56
Abs 1 TROG 2011, wird beschlossen.
22.

III 13514/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F11, Reichenau,
Bereich Sportplatz Egerdachstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen
Befangenheit von StR Wanker sowie
Stimmenthaltung von GRin DIin Sprenger,
2 Stimmen einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F11, Reichenau,
Bereich Egerdachstraße (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F7),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser BeGR-Sitzung 22.01.2015

schluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
23.

III 10468/2014
Bebauungsplan Nr. OD - B7,
Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38 (als Änderung der Bebauungspläne Nr.
OD - B4 und Nr. OD - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
18.12.2014:
Der Bebauungsplan Nr. OD - B7, Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße
Nr. 38 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD - B4 und Nr. OD - B4/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.