Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.63

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Friedhöfe die Auskunft erteilt, dass inzwischen die Verrechnung auf den korrekten
Betrag umgestellt worden sei.
58

Außerdem hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass dem Institut für Anatomie
der Medizinischen Universität Innsbruck für die Grabstätte 75a (Urnensammelgrab) – zuletzt mit Bescheid vom 13.11.2013 – Friedhofbenützungsgebühren in
der Höhe von € 1.386,00 vorgeschrieben worden sind. Da die für das Jahr 2013
gültige Friedhofsgebührenordnung für Urnensammelgräber keine Friedhofsbenützungsgebühren vorsah, wurde eine Prüfung betreffend die Rechtmäßigkeit der
Vorschreibung empfohlen.

59

Auch wurde dem Institut für Anatomie im Rahmen von Einzelbeisetzungen (Urne)
eine nach Ansicht der Kontrollabteilung zu hohe Administrations- und Graböffnungsgebühr in Rechnung gestellt. Demnach wurden im Jahr 2014 eine Administrationsgebühr von € 91,00 statt € 45,50 (Jahr 2013: € 89,20 statt € 44,60) und eine
Graböffnungsgebühr von € 74,10 statt € 34,50 (Jahr 2013: € 72,60 statt € 33,80)
verrechnet.
Im Konnex damit hat die Kontrollabteilung empfohlen, das Ergebnis der aus dem
StS-Beschluss vom 12.03.2003 abgeleiteten Gebührenvorschreibung hinsichtlich
seiner Rechtmäßigkeit zu prüfen und mit den vom GR jährlich festgelegten Gebühren abzustimmen.

60

Zu den eben angeführten Textziffern hat der Leiter des Referates Friedhöfe im
seinerzeitigen Anhörungsverfahren mitgeteilt, dass eine generelle Überholung
bzw. Aktualisierung der Rechtsgrundlagen (Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung) geplant sei.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, gab der Leiter des Referates
Friedhöfe anlässlich der Follow up – Einschau 2015 bekannt, dass bezüglich der
Aktualisierung der Friedhofsordnung sowie auch der Friedhofsgebührenordnung
dem Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I/Allgemeine Verwaltungsdienste
eine erste Überarbeitung übermittelt worden wäre. In weiterer Folge würden die offenen Punkte eingearbeitet und erneut dem Amt für Präsidialangelegenheiten vorgelegt werden. Ziel sei, dies „bis ins III. Quartal dieses Jahres abgeschlossen zu
haben“ und anschließend vom Gemeinderat beschließen zu lassen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

61

Die Betreuung des städt. Sonderfriedhofes Igls erfolgt seit dem Jahr 1999 auf der
Basis eines freien Dienstvertrages, wofür seinerzeit ein monatliches Betreuungsentgelt festgesetzt worden ist. Für dieses Entgelt ist Werterhaltung nach dem VPI
1986 vereinbart worden. Im Zuge einer Überprüfung der Indexanpassungen hat
die Kontrollabteilung festgestellt, dass das Referat Besoldung die Anpassung des
Betreuungsentgeltes zu Ungunsten des Auftragnehmers (monatl. rd. € 8,00) berechnet hat. Es wurde daher empfohlen, künftig die Wertanpassungen vertragskonform vorzunehmen.
Im damaligen Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Personalwesen die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlung mit 01.01.2015 zu.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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