Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.65
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In Reaktion auf einen im August 2013 in einem Tiroler Printmedium veröffentlichten Artikel, worin der Verdacht geäußert wurde, dass Grabsteine von auf städtischen Friedhöfen aufgelassenen Gräbern – konkret am Ostfriedhof – unter der
Hand verkauft worden seien, wurden Abtragungen bei Auflassungen nicht mehr
von Bediensteten der Friedhofsverwaltung ausgeführt, sondern dürfen seit September 2013 nur mehr über Steinmetzunternehmen abgewickelt werden. Da diese
Vorgehensweise für die Betroffenen mit einem erheblich höheren finanziellen Aufwand verbunden ist, hat die Kontrollabteilung angeregt zu prüfen, inwieweit
Grababtragungen wieder als Servicedienstleistung für den Bürger vom städtischen
Friedhofspersonal besorgt werden könnten.
Dazu gab der Leiter des Referates Friedhofes bekannt, dass die Anregung der
Kontrollabteilung amtsintern besprochen bzw. erledigt werde.
Eine diesbezügliche Anfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 hat ergeben, dass vom Referat Friedhöfe zwar Stellungnahmen beim Amt für Präsidialangelegenheiten und beim Referat Gewerbe und Betriebsanlagen eingeholt worden
sind, eine definitive bzw. schlussendliche Abklärung in dieser Sache jedoch noch
ausstehe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Von der Abtragung von Grabeinrichtungen durch Steinmetzunternehmen ausgenommen sind lediglich Grabstätten, bei denen keine Benützungsberechtigten mehr
ermittelbar sind. In solchen Fällen wird die Abtragung nach wie vor von Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Da zum Prüfungszeitpunkt (September
2014) noch keine Lagerliste evident war, wurde angeregt, um die Erstellung und
einhergehende Verwaltung einer Lagerliste für alle städtischen Friedhöfe bemüht
zu sein.
Hinsichtlich eben genannter Anregung erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft,
dass eine Lagerliste für alle städtischen Friedhöfe erstellt werde.
Ergänzend dazu wurde der Kontrollabteilung anlässlich der Follow up – Einschau
2015 eine digital erstellte Lagerliste (Grabdenkmäler und -kreuze) für alle städtischen Friedhöfe übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Vorausgesetzt einer behutsamen Abtragung und Aufbewahrung der Grabeinrichtungen und Erfassung jedes aufgelassenen Grabzubehörs in einem zentral geführten Verzeichnis (Lagerliste) hat die Kontrollabteilung angeregt, Perspektiven zu
prüfen, inwieweit Einnahmen aus einem Verkauf oder einer Versteigerung von
Grabeinrichtungen erzielt werden können.
Dazu wurde im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme mitgeteilt, dass angedacht sei, einen Verkauf von Grabeinrichtungen künftig versuchsweise durch eine
Versteigerung in einem Auktionshaus abzuwickeln.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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