Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.68
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Den im Zuge der Follow up – Einschau 2015 übermittelten Unterlagen war zu entnehmen, dass der Fehler im Konnex mit der Berechnung der Stundungszinsen
behoben worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bezüglich der Empfehlung der Kontrollabteilung, den Mietzins für das Blumengeschäft entsprechend der Erhöhung des Indexwertes umgehend anzupassen, teilte
das Referat Friedhöfe mit, dass die dafür zuständige IISG von der ausgesprochenen Empfehlung informiert werden wird.
Erneut zum Fortgang in dieser Sache befragt, sind der Kontrollabteilung Nachweise hinsichtlich der Vorschreibung des nun angemessenen Mietzinses übermittelt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
73
Im Juni 1994 hat das Stadtbauamt Innsbruck einem Salzburger Antragsteller mittels Bescheid die Bewilligung für die Aufstellung von insgesamt 12 Kerzenautomaten für städt. Friedhöfe erteilt. Von den ursprünglich beantragten 12 Aufstellungsstandorten hat die Stadt Innsbruck letztlich in Absprache mit der damaligen Stadtführung die Zustimmung für drei Standorte nicht erteilt, weil durch die Automaten
eine Konkurrenzierung für die im unmittelbaren Nahbereich befindlichen Blumengeschäfte befürchtet wurde.
Im Zuge einer im Verlauf der Prüfung erfolgten Begehung wurde von der Kontrollabteilung festgestellt, dass von der (neuen) Betreiberfirma tatsächlich an insgesamt 13 Standorten Kerzenautomaten aufgestellt worden sind, wobei für die
nicht gestatteten vier Standorte offenbar auch nie ein Anerkennungszins vorgeschrieben worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich umgehend ein vertragliches Verhältnis herbeizuführen.
Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt, die Standorte im Hinblick auf die Konkurrenzfrage
mit Blumengeschäften zu prüfen und sodann entsprechend dem Ergebnis entweder auf eine vertragliche Regelung oder auf die Entfernung der Automaten hinzuwirken.
Aktuell avisierte das Referat Friedhöfe, dass dieser Sachverhalt u.a. infolge eines
Mitarbeiterwechsels im Referat Liegenschaftsangelegenheit der MA IV/Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung noch nicht zu Ende geführt werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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