Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.75

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Ergänzend dazu wurde der Kontrollabteilung anlässlich der Follow up – Einschau
2015 ein aktueller Auszug aus der Organisationsdatenbank (Funktionsmatrix) des
Referates Liegenschaftsangelegenheiten übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

81

Damit die KLR als institutionalisiertes Informationssystem von den Führungskräften verwendet und genutzt werden kann, ist es unabdingbar, dass eine inhaltlich
sachkundige Zuweisung aller anfallenden Kosten und Erlöse auf die städtischen
Produkte und Dienstleistungen erfolgt. Denn nur so ist gewährleistet, dass ein geeigneter und brauchbarer Zeitvergleich in der Kostenträgerrechnung erfolgen
kann.
Um die Aussagekraft der städtischen KLR zu verbessern, empfahl die Kontrollabteilung grundsätzlich, künftig erhöhtes Augenmerk auf eine sachgerechte Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen auf die jeweiligen Kostenstellen bzw. Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen) zu legen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
von Seiten des Referates Liegenschaftsangelegenheiten vorgesehen ist, nochmals
eine entsprechende Schulung der mit den Buchungen befassten Mitarbeiter durch
die MA IV – Amt für Rechnungswesen in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2015 berichtete die geprüfte
Dienststelle, dass am 21.10.2015 diese Schulung bezüglich sachgerechter Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen auf die referatsbezogenen Kostenstellen
stattgefunden hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

82

Ein damaliger Pächter hat rechtzeitig am 21.12.2011 beim städtischen Referat
Liegenschaftsangelegenheiten per E-Mail um Verlängerung des bestehenden Bestandverhältnisses angesucht. Daraufhin ist dem Bestandnehmer ein Vertragserstentwurf mit einem jährlichen Pachtzins von netto € 1.050,00 vorgelegt worden.
Die Stadt Innsbruck und der Pächter einigten sich schließlich auf einen Nachtrag
zum Pachtvertrag vom 30.01.2007 und auf einen wertgesicherten Pachtzins in der
Höhe von netto € 280,00 bzw. € 0,040 je m² zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das neue Pachtverhältnis hat am 01.01.2012 begonnen und endet am 31.12.2016.
Die Stadt Innsbruck konnte somit trotz gleichbleibender landwirtschaftlicher Nutzung des verpachteten Grundstückes das Jahresentgelt um mehr als das Doppelte
erhöhen. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass unter der Rubrik „Nutzungen auf Privatgrundstücken der Stadt Innsbruck“ des Entgeltkataloges für die Nutzungsart
„Landwirtschaftliche Nutzungen“ als Entgelt empfohlene Sätze der Landeslandwirtschaftsammer (Weide bis € 0,0072; mehrschnittige Wiesen € 0,0072 bis
€ 0,018; Ackerland € 0,018 bis € 0,036; Feldgemüsebau und gärtnerische Nutzung
€ 0,036 bis € 0,120) ausgewiesen sind.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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