Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.76
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Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an, die von der Landeslandwirtschaftskammer empfohlenen Richtsätze für die differenzierten landwirtschaftlichen Nutzungsarten in regelmäßigen Zeitabständen auf deren Angemessenheit und Marktüblichkeit zu evaluieren.
In der damaligen Stellungnahme informierte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten darüber, dass mit der Landeslandwirtschaftskammer in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen und mit dem städtischen Forstamt eine Evaluierung
der bekannt gegebenen Richtsätze besprochen wurde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 teilte die geprüfte Dienststelle mit,
dass nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit dem Ortsbauernobmann von Mühlau und dem Gebietsbauernobmann von Innsbruck neue landwirtschaftliche Pachtpreise – je nach Nutzungsart – festgesetzt worden sind. Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten werde diese landwirtschaftlichen Pachtzinse
im Rahmen der Anpassung des Entgeltkatalogs vom 24.02.2010 dem Stadtsenat
zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang werde auch die Festsetzung einer Verwaltungspauschale für den Abschluss von landwirtschaftlichen
Pachtverträgen vorgeschlagen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass im Rahmen der Nachprüfung sowie der kontemporär untersuchten Bereiche abermals eine Reihe von
Unzulänglichkeiten und Schwachstellen zu Tage getreten sind.
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So hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer stichprobenartigen Einschau festgestellt, dass in den Bestandverträgen vereinzelt zum einen die Wertsicherungsmodalitäten nicht klar definiert und zum anderen gar keine Wertsicherung des Bestandzinses vorgesehen war. Aus diesem Grund wurde eine vertragliche Präzisierung der Wertsicherungsklauseln empfohlen.
Dazu gab das Referat Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass sofern es
diesbezüglich Verbesserungsbedarf in den bestehenden Vertrags- und Vereinbarungsvorlagen geben wird, diese vorgenommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Des Weiteren hat die Kontrollabteilung empfohlen, dem jeweiligen Bestandnehmer
die von der Stadt Innsbruck für ein zur Nutzung an Dritte überlassenes städtisches
Privatgrundstück zu bezahlende Grundsteuer zu verrechnen oder die Grundsteuer
in Form einer Pauschale zu überwälzen, falls diese für die zu vermietende Liegenschaft aus einer Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden
kann.
Darüber hinaus bemerkte die Kontrollabteilung, dass mehreren Bestandnehmern
von der IISG eine Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 pro m² und Jahr
vorgeschrieben worden ist, obwohl eine Vorschreibung dieser Vergütung in dem
vom StS am 24.02.2010 beschlossenen und am 08.05.2013 abgeänderten Entgeltkatalog nicht vorgesehen ist.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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