Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.77
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Laut seinerzeitiger Stellungnahme werde die Frage der Grundsteuerentrichtung
zwecks entsprechender Weiterverrechnung insbesondere im Rahmen jeder Nutzungsüberlassung aufgrund eines Bestandvertrages mit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, Amt für Gemeindeabgaben zu klären sein.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten
mit, dass im Hinblick auf die Vermietung und Verpachtung von Teilflächen das Referat Liegenschaftsangelegenheiten nach Rücksprache mit der IISG/Buchhaltung
an der Vorschreibung einer Grundsteuerpauschale von € 0,005 pro m² und Jahr
festhalten werde. Das in Rede stehende Referat wird die Grundsteuerpauschale
im Rahmen der Anpassung des Entgeltkataloges dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorlegen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Hinblick auf die Vorschreibung der Verwaltungsaufwandspauschale haben
Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass bei mehreren Vertragsabschlüssen keine einheitliche Vorschreibung und Verrechnung der Verwaltungsaufwandspauschale für die Vertragserrichtung im Sinne des vom Stadtsenat diesbezüglich
beschlossenen Entgeltkataloges vorgenommen wurde.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2015 berichtete das
Referat Liegenschaftsangelegenheiten dazu, dass es „stets bemüht war und ist,
die Vorschreibungen laut Entgeltkatalog korrekt vorzunehmen“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Nachdem die Vorschreibung von Entgelten aus laufenden Bestand- und sonstigen
Nutzungsverträgen durch die Bestandnehmerbuchhaltung der IISG erfolgt, wird
von der Gesellschaft ein Beitrag zur Abdeckung ihres Verwaltungsaufwandes
(Evidenthaltung, Versendung von Rechnungen, Berechnung von Wertsicherungen
u.a.m.) vorgeschrieben und vereinnahmt. Die Höhe eines monatlichen und jährlichen Verwaltungskostenbeitrages wurde von den Mitgliedern des StS am
24.02.2010 beschlossen.
In diesem Zusammenhang bemängelte die Kontrollabteilung, dass der Verwaltungskostenbeitrag in einem Fall über einen längeren Zeitraum hinweg ohne die
gesetzliche Umsatzsteuer und in zwei Fällen in falscher Höhe vorgeschrieben
worden ist.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2015 wurde der Kontrollabteilung
nachgewiesen, dass die bestehenden Vertragsvorlagen zwischenzeitlich entsprechend überarbeitet worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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