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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.78

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Überdies regte die Kontrollabteilung – u.a. mit dem Ziel, Rechtssicherheit für alle
Beteiligten (Stadt Innsbruck, IISG und Vertragspartner) zu gewährleisten – eine
weitgehende Standardisierung möglichst vieler Vertragspunkte (wie Bestandzins,
Wertsicherung, Haftung) bei allen Vertragsarten (Bestand- und Nutzungsverträge
und sonstige Gestattungen) an.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung gab das Referat Liegenschaftsangelegenheiten
bekannt, dass es bereits seit Jahren zum Großteil mit standardisierten Vereinbarungen und Verträgen arbeitet. Unterschiede und Abweichungen seien auf Grund
der Komplexität von Sachverhalten jedoch möglich. Zudem würden insbesondere
den JuristInnen keine sprachlichen Vorgaben seitens der Referatsleitung gesetzt
werden und sei dies vor allem im Hinblick auf die Weiterentwicklung nicht gewünscht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Zudem hat die Kontrollabteilung das in einem der Produktziele des Referats Liegenschaftsangelegenheiten enthaltene Bestreben befürwortet, Prekarien (Bittleihen) in wirtschaftlich lukrative Rechtsverhältnisse umzuwandeln.
Aktuell wurde vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten darauf verwiesen, dass
es weiterhin bestrebt sei, bestehende Prekarien in wirtschaftlich lukrative Rechtsverhältnisse umzuwandeln. Im Hinblick auf eine aktive Bodenpolitik sei der Abschluss von Prekarien jedoch oftmals erforderlich, um über Flächen im Falle anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist verfügen zu können. Gleiches gelte für Rechtseinräumungen an diversen (unattraktiven) Randflächen, welche sonst der Gefahr einer Ersitzung ausgesetzt wären.
Ferner wurden der Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Follow up – Einschau 2015
Unterlagen betreffend den Ankauf einer Teilfläche aus Gst. Nr. 1678/176, KG Hötting (öffentliches Gut) übermittelt. Aus diesen ging hervor, dass eine seit dem Jahr
1965 gegen jederzeit möglichen Widerruf zur Benützung überlassene und prekaristisch genutzte Grundfläche im Ausmaß von rd. 68 m² im Jahr 2015 an die
grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2934, KG Hötting, verkauft worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

90

Hinsichtlich der Mietzinsgestaltung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Höhe
der verrechneten Mietzinse mehrfach auf Anfrage der Mitarbeiter der städtischen
Dienststelle auf Berechnungen der IISG zurückzuführen war. Da die Mietzinsbestimmung eine der elementaren Aufgaben des Referates Liegenschaftsangelegenheiten darstellt, regte die Kontrollabteilung an, dieser Obliegenheit künftig erhöhtes Augenmerk zukommen zu lassen. Jedenfalls ist ein im Geschäftsverkehr
frei zu vereinbarender Pachtzins in orts- bzw. marktüblicher Höhe (gegebenenfalls
unter Heranziehung des Verkehrswertes der Liegenschaft) mit Bedachtnahme auf
städtische Erfordernisse geltend zu machen.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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