Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.83
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Grünanlagen der Kontrollabteilung mit,
dass die empfohlene vertragliche Vereinbarung zur Nutzung der erwähnten Räumlichkeiten angestrebt wird.
Im Konnex mit der gegenständlichen Follow up – Einschau 2015 wurde seitens
des Amtes mitgeteilt, dass die Empfehlung dahingehend erledigt sei, da nun von
der IIG & Co KG ein Mietvertrag für die genutzten Räumlichkeiten ausfindig gemacht werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
96
Die Arbeitszeitaufzeichnung erfolgte im Referat Grünanlagen – Planung und Bau
automatisiert über das städtische Zeiterfassungssystem. Beim Referat Stadtgartendirektion wurde lediglich die Organisationseinheit Verwaltung – Büro ebenfalls
automatisch erfasst. Für die restlichen Mitarbeiter wurde eine händische Stundenaufzeichnung geführt. Die Kontrollabteilung hält ergänzend dazu fest, dass das
Gesetz keine konkrete Form für Arbeitszeitaufzeichnungen vorsieht. Die händischen Aufzeichnungen wurden anschließend in eine Datenbank übertragen, mit
deren Hilfe die zeitlich relevanten Informationen (Überstunden, Urlaub, Krankenstände) verwaltet wurden.
Die Kontrollabteilung regte an, die Richtigkeit der händischen Stundenaufzeichnungen (speziell der aufgezeichneten Überstunden und Gefahrenzulagen) durch
die städtischen Arbeitnehmer mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. In der Stellungnahme wurde seitens des Amtes für Grünanlagen die Einführung eines internen
Systems zur Umsetzung der Anregung zugesichert.
Die Aufnahme des beschriebenen Sachverhaltes in die diesjährige Follow up –
Einschau 2015 brachte das Ergebnis, dass die Gegenzeichnung der geleisteten
Überstunden durch den jeweiligen Mitarbeiter zwischenzeitlich umgesetzt wurde,
hinsichtlich der zuerkannten Gefahrenzulagen jedoch noch eine endgültige Abklärung durch das Referat Besoldung (angesiedelt im Amt für Personalwesen der
MA I) erfolge.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
97
Zusätzlich zu den Mitarbeitern im Amt für Grünanlagen wird auch Asylwerbern seit
dem Jahr 2006 die Möglichkeit gegeben, in diesem Bereich einer Beschäftigung
nach zu gehen. Die Erwerbstätigkeit durch Asylwerber ist im Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 – GVG-B 2005 geregelt. Für die Erbringung von Hilfstätigkeiten ist dem Asylwerber ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren. Dieser Anerkennungsbeitrag gilt nicht als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und unterliegt
auch nicht der Einkommensteuerpflicht. Der in diesem Sinne von der Stadt Innsbruck ausbezahlte Stundensatz beträgt € 3,00. Im Jahr 2014 wurde insgesamt eine Summe von € 28.686,00 (entspricht 9.562 Arbeitsstunden á € 3,00) als Anerkennungsbeitrag an Asylwerber für Tätigkeiten im Bereich des Amtes für Grünanlagen verrechnet und im städtischen Buchhaltungsprogramm gebucht. Die Auszahlungen an die Asylwerber wurden über die Vp. 1/815000-523280 (GeldbezügeArbeiter-nicht ganzj. Gelegenheitsarbeiten-Asylanten S120) im städtischen Buchhaltungssystem verarbeitet.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
73